Zwangspfand auch auf Trinkbecher / Verpackungsverordnung nur durch Reform zu heilen
(Bonn) - Die geplante Pfandpflicht auf Einwegbecher von Schnellrestaurants macht nach Auffassung der Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU) erneut deutlich, dass die deutschen Getränkevorschriften nicht mehr zeitgemäß, rechtlich fragwürdig, unpraktikabel und eine Zumutung für die Verbraucher sind. Laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 20. Juli 2002 müssen die Verbraucher ab Januar 2003 auch auf so genannte Deckelbecher mit Limonade, Wasser oder Bier einen Pfandzuschlag von 25 Cent zahlen, während ohne Deckel abgegebene Trinkbecher offenbar pfandfrei bleiben.
Aus Sicht der AGVU besteht ebenso wenig ein ökologischer Unterschied zwischen einem Einwegbecher mit und ohne Deckel wie zwischen einer ungeöffnet und einer geöffnet an den Kunden abgegebenen Getränkedose. Schwer nachvollziehbar sei auch die Rechtsauffassung des Bundesumweltministeriums, wonach die Pfandpflicht wohl davon abhängt, ob der Verkäufer des Getränks den Deckel auf den Trinkbecher setzt oder ob er die Aufbringung des Deckels dem Kunden selbst überlässt ("pfandfreie Selbstdeckelung").
Die immer stärker zu Tage tretenden Widersprüche und Ungereimtheiten der Pfandpflicht sind nur durch eine dem heutigen Entwicklungs- und Wissensstand entsprechende Reform der Verpackungsverordnung zu lösen, erklärte die von führenden Unternehmen der Ernährungsindustrie und des Handels getragene Arbeitsgemeinschaft. Es gebe zunehmend Signale aus allen politischen Lagern, dass ein entsprechender Konsens gleich nach der Bundestagswahl erreicht und das ökologisch wie wirtschaftlich verfehlte Zwangspfand durch eine vernünftigere Regelung ersetzt wird.
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