Zwang und Nötigung gehören nicht in die Tarifautonomie
(Berlin) - Das sich ständig wiederholende Angebot des Bundesarbeitsministers an die Akteure in der Pflege, er wolle ihnen helfen, Tarifverträge gesetzlich abzusichern, gehört sich nicht. In Deutschland gilt die Tarifautonomie. Lohnhöhe und Arbeitsbedingungen werden von wirkmächtigen und repräsentativen Sozialpartnern festgelegt. Das ist grundgesetzlich zu Recht geschützt.
Schon die Gründung eines Arbeitgeberverbandes unter der de-facto-Schirmherrschaft und auf Aufforderung eines Regierungsmitgliedes war eine der Autonomie und dem Selbstverständnis von Sozialpartnern nicht angemessene Handlungsweise. Wenn nun weiter Druck auf ein bestimmtes Ergebnis ausgeübt und mit der gesetzlichen Absicherung gewunken wird, dann kommt das Zwang und Nötigung in der Tarifpolitik schon sehr nahe.
Wir fordern die Bundesregierung und insbesondere den Bundesarbeitsminister eindringlich auf: Hören Sie auf, einen politischen Willen aus Wahlkampfgründen in die Tarifautonomie hinein zu tragen. Beenden Sie die Taktik, die Sozialpartner mit rechtlich fragwürdigen Ankündigungen unter Druck zu setzen. Bundesarbeitsminister Heil sollte die Koalitionsfreiheit in der positiven wie negativen Form respektieren und nicht weiter Ersatzsozialpartner spielen.
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