ZVO fordert gleiche Regeln für alle beim Industriestrompreis
(Hilden) - Es bedarf entschlossener Maßnahmen, um die Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Unternehmen in Deutschland zu wahren und diese bei der Transformation hin zu modernen, klimaneutralen Produktionsverfahren zu unterstützen. Auch die im ZVO zusammengeschlossen, in erster Linie mittelständischen Unternehmen befinden sich mitten im aufwändigen und kostenintensiven Transformationsprozess. Die für zahlreiche Industriesektoren wesentliche Oberflächentechnik steht dabei aufgrund der hohen Energieintensität insbesondere im internationalen Wettbewerb unter enormem Druck.
Die mittelständischen Unternehmen können die für die Transformation notwendigen umfangreichen Investitionen nur tätigen, wenn entsprechende Garantien bestehen, dass der geltende Strompreis mittel- und langfristig auf einem Niveau steht, das eine Produktion unter wettbewerbsfähigen Konditionen garantiert. Das vom BMWK am 5. Mai 2023 veröffentlichte Eckpunktepapier zur Einführung eines Industriestrompreises begrenzt jedoch in nicht nachvollziehbarer Weise die Gruppe der Unternehmen, die zukünftig den vorgestellten "Brückenstrompreis" beziehen könnten. Durch die Festlegung auf "energieintensive Industrieunternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen" sowie den Bezug zur bisherigen Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) werden weitgehend nur die großen Unternehmen der Grundstoffindustrie profitieren.
Zentrales Ziel des Brückenstrompreises muss es jedoch sein, die Wertschöpfungsketten in Deutschland zu erhalten und im Zuge der Dekarbonisierung auf Dauer zu festigen. Nur so kann der Industriestandort Deutschland auch in Zukunft im internationalen Vergleich führend bleiben. Dem Mittelstand kommt dabei eine zentrale Bedeutung zu.
Entscheidend wird also sein, dass ein möglicher Industriestrompreis (bzw. Brückenstrompreis) so ausgestaltet wird, dass ALLE aufgrund ihrer Energieintensität gefährdeten Unternehmen - unabhängig von ihrer Größe - davon profitieren können. Die Europäische Kommission gibt mit ihren "Leitlinien für staatliche Klima- Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022" (KUEBLL) bereits heute zur Einordnung geeignete Kriterien vor. Alle Unternehmen, welche die darin festgelegten Kriterien erfüllen, sollten den staatlich fixierten Industriestrompreis erhalten können. Über entsprechende Härtefallkriterien kann dabei zusätzlich geregelt werden, dass auch die Unternehmen einbezogen sind, deren Sektor nicht explizit unter Anhang 1 der KUEBLL-Leitlinien genannt wird.
Abschließend betont der ZVO, dass hierbei weitreichende Eingriffe in den Markt vermieden werden müssen und grundsätzlich auch weiterhin auf Preisbildungsprozesse gesetzt werden sollte. Zu großen Teilen sind es nicht die eigentlichen Strompreise, sondern die zusätzlich zu zahlenden Steuern und Abgaben, die dazu führen, dass die von der Industrie zu zahlenden Preise im internationalen Vergleich zu hoch sind. Durch eine Anpassung dieser staatlich veranlassten Strompreisbestandteile könnte die Industrie schnell und unbürokratisch entlastet werden, ohne zu stark in die eigentliche Preisbildung einzugreifen und dauerhafte Subventionen möglichst zu vermeiden.
Als Vertreter einer Querschnittbranche des Mittelstandes wird der ZVO sich aktiv an der weiteren Diskussion zum Industriestrompreis und an der Erarbeitung eines wettbewerbsneutralen Modells beteiligen, das entlang der gesamten Wertschöpfungskette wirkt. Dazu sollte die Bundesregierung den Dialog mit den betroffenen energieintensiven Branchen intensivieren und alle relevanten Akteure, von Großunternehmen bis zu KMUs, einbinden.
Quelle und Kontaktadresse:
(ZVO) Zentralverband Oberflächentechnik e.V.
Birgit Spickermann, Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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