Pressemitteilung | ZVEI e.V. - Verband der Elektro- und Digitalindustrie

ZVEI bei Karstadt-Bonusforderung erneut siegreich

(Frankfurt am Main) - Der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) e.V. zeigt sich hoch zufrieden mit dem am 24. Januar 2002 gegen Karstadt Quelle AG ergangenen Urteil des Oberlandesgerichts Hamm. Darin bestätigte das Gericht die vom ZVEI erwirkte einstweilige Verfügung, die es dem Handelskonzern verbietet, von seinen Lieferanten einen Bonus von 2,5 Prozent "zur Sicherung des gemeinsamen Wachstums" zu fordern. Auch die Berufung des Konzerns gegen eine gleich lautende Entscheidung des Landgerichts Essen vom 24. August letzten Jahres war damit erfolglos.

Mit der Bonus-Aktion versuchte der Handelsriese, seinen Lieferanten  darunter viele Elektrotechnik- und Elektronikhersteller  ohne Gegenleistung einseitig 2,5 Prozent von den Lieferantenrechnungen abzuziehen. Dieses Vorgehen wertet der ZVEI als ein wettbewerbswidriges "Anzapfen" unter Ausnutzung von Marktmacht. Dieser Beurteilung haben sich nun die Oberlandesgerichts-Richter in vollem Umfang angeschlossen, denn insbesondere kleine und mittelständische Hersteller waren durch das Karstadt-Vorgehen stark unter Druck geraten. Sie mussten ihre Auslistung befürchten, wenn sie sich gegen die Forderung von Europas größtem Warenhaus- und Versandhandelskonzern zur Wehr setzten.

"Mit der Entscheidung wird ein gutes Signal für den Mittelstand gesetzt, der nicht jeden Druck der großen Handelskonzerne hinnehmen muss", sagte ZVEI-Hauptgeschäftsführer Dr. Franz-Josef Wissing.

Karstadt muss nun innerhalb eines Monats entscheiden, ob es den ZVEI in das Hauptsacheverfahren zwingen will. Dieses könnte sich durch alle Instanzen bis zum Bundesgerichtshof hinziehen. Mit einer abschließenden Entscheidung wäre dann nicht vor 2004 zu rechnen. Bis dahin bleibt die einstweilige Verfügung aufrecht erhalten. "Karstadt Quelle muss selber wissen, ob es sich in noch einem Instanzenzug weitere blutige Nasen holen will," sagte Wissing. "Jetzt haben die Lieferanten erst einmal für lange Zeit Sicherheit vor solchen Anzapfversuchen."

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) e.V. Stresemannallee 19 60596 Frankfurt Telefon: 069/63020 Telefax: 069/6302317

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