Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. (ZVDH)

ZVDH-Präsident: Steuerliche Förderung der Gebäudesanierung nützt dem Handwerk

(Köln) - Am 3. Dezember 2014 hat das Bundeskabinett den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) verabschiedet: Unter anderem sollen Sanierungsmaßnahmen, die den Energieverbrauch senken, durch zinsgünstige Kredite und Zuschüsse gefördert werden und für Effizienzmaßnahmen bei Gebäuden sind steuerliche Anreize vorgesehen. Zur Umsetzung der Förderung will die Bundesregierung Gespräche mit den Ländern führen, um spätestens Ende Februar 2015 eine finale Entscheidung zu treffen. Zudem sollen die anderen Gebäudesanierungsprogramme um 200 Millionen Euro auf zwei Milliarden Euro jährlich ab 2015 aufgestockt werden.

ZVDH-Präsident: Steuerbonus muss bleiben

Der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) Karl-Heinz Schneider: "Wir begrüßen die beschlossenen Maßnahmen des Kabinetts im Bereich der Energieeffizienz, vor allem die steuerlichen Anreize bei der Gebäudesanierung gehen in die richtige Richtung. Sie werden zusätzliche Investitionen mobilisieren und auch den Handwerksbetrieben zugute kommen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Gespräche mit den Ländern rasch zu einem Ergebnis führen, damit die beschlossenen Aktionen auch umgesetzt werden und Wirkung zeigen können. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, müssen wir schnell handeln.” Die Diskussion darüber, ob künftig nur noch Handwerker-Rechnungen von mehr als 300 Euro von der Steuer absetzbar sein sollen, hält Schneider für falsch: "Gerade die unteren Einkommen sollten doch gefördert werden; hier setzt man falsche Signale”, so Schneider.

Stärkung der Energieberatung

In Deutschland gibt es rund 18 Millionen Wohngebäude mit 40 Millionen Wohneinheiten. Ein Großteil davon wurde vor 1979 gebaut - mit oft schlechter Energieeffizienz. Deshalb will das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Kosten einer Vor-Ort-Beratung ab 1. März 2015 fördern und zwar mit 60 statt bisher 50 Prozent. Der Förderhöchstbetrag wird von 400 für Ein- und Zweifamilienhäuser auf 800 Euro sowie für Gebäude ab drei Wohneinheiten auf 1.100 Euro angehoben. "Hier hat das Handwerk seit 1995 gute Vorarbeit geleistet und rund 3500 qualifizierte Gebäude-Energieberater ausgebildet, die über mögliche Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen informieren", erläutert Schneider.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. -Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik - Ulrike Heuberger, Leiterin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Fritz-Reuter-Str. 1, 50968 Köln Telefon: (0221) 3980380, Fax: (0221) 39803899

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