Zuzahlungen im Voraus leisten / Patienten brauchen dann keine Belege mehr sammeln
(Düsseldorf) - Bei einigen Krankenkassen, wie zum Beispiel der AOK Rheinland und der Barmer Ersatzkasse, können schon jetzt alle Zuzahlungen für das kommende Jahr im Voraus geleistet werden. Darauf machen die Apotheker in Nordrhein aufmerksam. "Dieser Service eignet sich vor allem für chronisch Kranke. Auch Versicherte, denen in diesem Jahr eine Befreiung ausgestellt wurde und die bereits absehen können, auch im Jahr 2005 darauf angewiesen zu sein, sollten sich bei ihrer Krankenkasse erkundigen", sagt Werner Heuking, Pressesprecher der Apotheker in Nordrhein.
Die Versicherten können sich mit der Vorauszahlung am Jahresanfang, wie etwa für Arzneimittel, viel Arbeit ersparen, so Heuking. Denn ansonsten müssten sie sämtliche Belege für Zuzahlungen über das Jahr hinweg sorgfältig sammeln und aufbewahren. Erst wenn dann die Summe aller Zuzahlungen die gesetzlich vorgeschriebene Grenze erreicht, können sie bei ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragen. Die gesetzlich vorgeschriebene Grenze liegt bei chronisch Kranken bei ein Prozent ihres jährlichen Bruttoeinkommens. Ansonsten zahlen die Versicherten zwei Prozent ihres jährlichen Bruttoeinkommens.
Quelle und Kontaktadresse:
Apothekerverband Nordrhein e.V.
Tersteegenstr. 12, 40474 Düsseldorf
Telefon: 0211/439170, Telefax: 0211/4391717
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