Zuzahlungen häusliche Krankenpflege: Gesetzentwurf bestätigt bpa-Informationen / Schiedsperson zur Schlichtung zwischen Krankenkassen und Pflegediensten kommt
(Berlin) - Der Gesetzesentwurf zur Gesundheitsreform, den Bundesregierung und Opposition in den nächsten Wochen beschließen werden, bekräftigt die Informationen des bpa: Die ursprünglich vorgesehenen Zuzahlungen werden deutlich abgemildert; anders lautende Meldungen, die in den letzten Tagen verbreitet wurden, haben sich dagegen nicht bestätigt, so Bernd Tews, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), der bundesweit rund 4.000 private Pflegeeinrichtungen vertritt.
Der bpa hatte bereits vor einigen Tagen über den neuen durch den Gesetzentwurf bestätigten Sachstand bei den Zuzahlungsregelungen für die häusliche Krankenpflege informiert. Nur dank der Intervention des bpa hat die Konsensrunde zur Gesundheitsreform die ursprünglich geplanten Zuzahlungen drastisch abgemildert. Der dem bpa vorliegende Gesetzesentwurf sieht vor:
1. Die Zuzahlungen für die häusliche Krankenpflege sollen 10 Prozent des Leistungspreises pro Tag und zusätzlich 10 Euro für die ärztliche Verordnung betragen. Diese Beträge sind vom Patienten an die Krankenkasse zu zahlen.
2. Die jährliche Höchstzuzahlung für alle Leistungen der Krankenversicherung zusammen ist auf 2 Prozent (bzw. 1 Prozent bei chronisch Kranken) des Bruttojahreseinkommens des Haushalts begrenzt.
3. Nach § 37 zahlen die Patienten die Zuzahlungen direkt an ihre Krankenkasse. Die Pflegedienste müssen wie bisher mit den Krankenkassen abrechnen.
Auch die bayerische Staatsministerin Christa Stewens erklärte dazu gegenüber dem bpa: Damit stellt die jetzige Regelung in jedem Fall eine deutliche Verbesserung gegenüber der ursprünglich im Arbeitsentwurf geplanten Zuzahlungsregelung dar. Die ambulante Pflege steht weiterhin auf einer soliden Grundlage. Dies ist das Entscheidende.
Der bpa teilt die Einschätzung der bayerischen Staatsministerin. Denn für die häusliche Krankenpflege gilt nicht mehr die Zuzahlungsregelung von mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag, und der maximale Zuzahlungsbetrag von 585 Euro für die häusliche Krankenpflege wurde gestrichen.
Keinerlei Zuzahlungen für die häusliche Krankenpflege wäre das eindeutigere Signal gewesen, um die ambulante Krankenversorgung zu stärken. Trotzdem begrüßt der bpa es außerordentlich, dass sich aufgrund seiner Stellungnahme die Parteien wenigstens auf die abgemilderten Zuzahlungen verständigt haben. so Bernd Tews.
Weitere Zuzahlungen sieht der Gesetzesentwurf auch für die Haushaltshilfe und die Soziotherapie vor. Hierfür sollen weiterhin 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag zugezahlt werden. Von besonderer Bedeutung für die Pflegedienste wird die Einführung einer Schiedsperson bei Streitigkeiten mit den Krankenkassen sein.
Seit 1999 hat der bpa eine Gesetzesinitiative zur Schaffung der häuslichen Krankenpflege verfolgt. Wir freuen uns, dass Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt Wort gehalten hat und ein Schlichtungsinstrumentarium nun Eingang ins Gesetz findet hat. Die Schiedsperson ist ein akzeptabler Kompromiss, wie die Erfahrungen in einigen Bundesländern zeigen. Wichtig ist, dass Pflegedienste endlich nicht mehr jahrelang auf Gerichtsentscheidungen warten müssen und dem wirtschaftlichen Druck der Krankenkassenmonopole schutzlos ausgeliefert sind, so Bernd Tews, Geschäftsführer des bpa.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Bundesgeschäftsstelle (bpa)
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