Zuwanderungsgesetz im Vermittlungsausschuss: Kein Kompromiss um jeden Preis / Anerkennung nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung muss erhalten bleiben
(Berlin) - Die im Entwurf des Zuwanderungsgesetzes vorgesehenen Verbesserungen des Flüchtlingsschutzes müssen unbedingt erhalten bleiben. Dies fordert amnesty international (ai) mit Blick auf die Sitzung der zuständigen Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses am 5. Dezember in Berlin. Sollte der Schutz vor Verfolgung durch nichtstaatliche Kräfte und aus geschlechtsspezifischen Gründen einem Kompromiss zwischen der Regierung und Opposition zum Opfer fallen, wird die Menschenrechtsorganisation das Gesetz ablehnen.
Damit wäre die bestehende Schutzlücke für Flüchtlinge in Deutschland festgeschrieben. Das könnten wir nicht hinnehmen, sagte Wolfgang Grenz, Leiter der Abteilung Länder und Asyl bei der deutschen ai-Sektion. Wir fordern die Mitglieder der Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses auf, den Schutz vor nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung zu erhalten und keine faulen Kompromisse zu schließen.
Nach geltender Rechtslage finden etwa Flüchtlinge aus dem Irak keinen sicheren Schutz in der Bundesrepublik. Die Behörden argumentieren, es existiere im Irak kein Staat, der jemanden verfolgen könne. Folglich haben irakische Flüchtlinge keinen Anspruch auf sicheren Schutz. Das Gleiche gilt für afrikanische Frauen, die vor drohender Genitalverstümmelung fliehen. Ihre Verfolgung ist geschlechtsspezifisch, ihre Verfolger zumeist keine Staatsvertreter.
Mit dieser restriktiven Auslegung der Genfer Flüchtlingskonventionen steht die Bundesrepublik Deutschland europaweit alleine da und widerspricht Vorschlägen der Europäischen Kommission. Alle anderen EU-Mitgliedstaaten wollen sich auf einen gemeinsamen Flüchtlingsbegriff einigen, der nichtstaatlich und geschlechtsspezifisch Verfolgte einschließt.
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