Pressemitteilung | Deutsches Rotes Kreuz e.V. (DRK) - Generalsekretariat

Zuwanderungsgesetz: DRK begrüßt Mindestrahmen für Integration / Nachbesserungen notwendig

(Berlin) - Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) begrüßt ausdrücklich, dass sich die Bundesrepublik Deutschland der Herausforderung und Notwendigkeiten gegenwärtiger und zukünftiger Zuwanderung stellt und die Rahmenbedingungen für Zuwanderung und Integration in einem einheitlichen Gesetzeswerk regeln will. Der vorgelegte Gesetzentwurf, der erstmals einen Rechtsanspruch auf Integrationsmaßnahmen für alle Zuwanderungsgruppen festschreibt, ist damit ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Kritisch festzuhalten bleibt aber aus Sicht des DRK deren unzureichende Beschränkung auf Maßnahmen der Sprachförderung und Gesellschaftskunde: Die auch weiterhin dringend erforderliche Begleitung des Integrationsprozesses durch Beratungs- und gemeinwesenwesenorientierte Angebote werden im Gesetzentwurf weitgehend ausgespart.

Insbesondere die Regelungen zur Rechtsstellung von Flüchtlingen bleibt hinter den Erwartungen des DRK zurück: Durch die Anerkennung von geschlechtsspezifischer und nichtstaatlicher Verfolgung als Abschiebehindernis erfolgt nun zwar erstmals die lange geforderte Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention in diesen Punkten nun auch in Deutschland. Die Verweigerung eines gesicherten Aufenthaltstatus für Flüchtlinge, deren Ausreise nach Ansicht der zuständigen Behörden trotz drohender erheblicher Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit in „irgendeinen anderen Staat möglich und zumutbar“ ist, wird vom DRK ebenso kritisiert wie die Fortschreibung der alten Regelungen, Jugendliche im Asylverfahren bereits ab dem 16. Lebensjahr als Erwachsene zu behandeln.

Das DRK erwartet, dass auf der Grundlage des Zuwanderungsgesetzes ein zukunftsweisendes Gesamtintegrationskonzept formuliert wird, das die vielen noch offenen Fragen zur Organisation von Integrationsmaßnahmen schlüssig beantwortet und ihre Finanzierung sicherstellt. Das DRK geht dabei davon aus, dass die Wohlfahrtsverbände, die bereits heute ein vielfältiges Angebot bewährter Maßnahmen anbieten, auch zukünftig als wichtige Akteure in die Gestaltung von Zuwanderung und Integration einbezogen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsches Rotes Kreuz e.V. (DRK) Carstennstr. 58 12205 Berlin Telefon: 0228/5411 Telefax: 0228/541290

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