Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Berlin

Zuwanderung: Rund 1,5 Milliarden Mark für Integrationskurse notwendig

(Berlin) - In der aktuellen Debatte um das Zuwanderungsgesetz mahnte am 28. November die Vizepräsidentin des Deutschen Städtetages, die Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth, staatliche Aufgaben auch staatlich und nicht kommunal zu finanzieren: „Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält gute und richtige Ansätze. Die Städte können aber nicht gutheißen, wenn die kommunale Sozialhilfe dafür aufkommen soll, dass das Asylrecht aus humanitären Gründen faktisch ausgeweitet wird.“

Die inzwischen vorliegenden Pläne führten zu Anreizen für eine zunehmende ungesteuerte Zuwanderung, die eine zusätzliche finanzielle Belastung der Sozialsysteme mit sich bringe. Die kommunale Sozialhilfe, so die Vizepräsidentin des Städtetages, dürfe nicht als Ausfallbürge herangezogen werden, um die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingsgruppen zu finanzieren, die aus dem staatlich-finanzierten Asylbewerberleistungsgesetz herausgenommen werden sollen. Einzelnen Städten entstünden außerdem schon heute überproportional hohe Kosten, weil nach wie vor eine Verteilungs-regelung für unerlaubt einreisende Personen fehle, die keinen Asylantrag
stellen.

Großes Augenmerk richteten die Städte auf die Kostenregelung für die Integrationskurse, so Petra Roth. Mit Sorge hätten die Städte zur Kenntnis genommen, dass sich der Bund nach dem inzwischen vorliegenden Gesetzentwurf offenbar zu einem großen Teil aus der Finanzierung der Kurse heraushalten wolle. Dadurch drohe eine Kostenverlagerung über die Länder auf die Kommunen. „Die Integration unserer ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger ist den Städten schon heute ein wichtiges Anliegen. Integration findet in den Städten statt, deshalb haben wir ein hohes Interesse, dass sie gelingt“, sagte die Städtetags-Vizepräsidentin: „Für eine sachgerechte und seriöse Finanzierung der künftigen Sprach- und Orientierungskurse ist eine Gesamtsumme von etwa 1,5 Milliarden Mark erforderlich. Die Städte unterstützen ausdrücklich die Forderung der Süssmuth-Kommission, die eine volle Übernahme der Kosten der Integrationskurse für Neu- und Altzuwanderer durch Bund und Länder vorsieht.“

Die Bundesregierung müsse - wie von der Zuwanderungskommission empfohlen - bei den Beratungen zum neuen Zuwanderungsgesetz die erheblichen Beiträge berücksichtigen, die die Städte bereits seit langem zur Integration von Ausländern leisteten: Die Städte finanzieren in erheblichem
Umfang Sozialleistungen für Ausländer, fördern zum Beispiel Ausländerbeiräte und –beauftragte, bieten Sprachkurse oder fördern Sport- und Kulturvereine.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag Straße des 17. Juni 112 10623 Berlin Telefon: 030/377110 Telefax: 030/37711999

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