Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Zuwanderung: Konstruktive Debatte statt Streit um Symbole

(Berlin) - "Wir brauchen noch in dieser Legislaturperiode einen Einstieg in eine neue Einwanderungs- und Migrationspolitik", sagte DGB-Vorstandsmitglied Heinz Putzhammer anläßlich der morgigen ersten Lesung des Zuwanderungsgesetzes im Bundestag. Derzeit drehe sich die öffentliche Debatte insbesondere um das Nachzugsalter für Kinder und um die Frage, ob der Schutz vor geschlechtsspezifischer und nichtstaatlicher Verfolgung zu einer vermehrten Zuwanderung führe, so Putzhammer am 12. Dezember in Berlin.

"Die Forderung der Union nach Absenkung des Kindernachzugsalters verbessert weder die Integrationsmöglichkeiten, noch ist sie familienpolitisch gerechtfertigt", sagte der Gewerkschafter. Außerdem sei die Reduzierung des Nachzugsalters europauntauglich. Es gebe kein EU-Land, dass minderjährigen Kindern den Nachzug verwehre. Auch die Debatte um nichtstaatliche Verfolgung sei eher eine Scheindebatte, da bedrohte Flüchtlinge nicht abgeschoben würden. "Statt um Symbole zu streiten, sollten die Parteien in eine konstruktive Debatte über die Inhalte des Gesetzentwurfes eintreten und über notwendige Veränderungen verhandeln", forderte Putzhammer.

"Wenn die CDU/CSU bei ihrer ablehnenden Haltung bleibt und mit dem Thema in den Wahlkampf geht, so muss sie auch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen verantworten", kritisierte Putzhammer die Haltung der Bundestagsfraktion. "Wir müssen die Ängste in der Bevölkerung vor Verdrängung aus dem Arbeitsmarkt ernst nehmen, daher dürfen wir die Diskussion auch nicht isoliert nur im Hinblick auf den Entwurf zum Aufenthaltsgesetz führen", so das DGB-Vorstandsmitglied. Notwendig seien weitere Maßnahmen zum Abbau der Arbeitslosigkeit, zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Einhaltung tariflicher Bestimmungen. "Nicht zu akzeptieren ist die Haltung der Grünen-Bundestagsfraktion und einiger Ministerpräsidenten, die den Vorschlag für ein Tariftreuegesetz zum Scheitern gebracht haben", kritisierte Putzhammer.

Änderungsbedarf im Zuwanderungsgesetz gibt es aus Sicht der Gewerkschaften
insbesondere in folgenden Bereichen:

1. Die Entscheidung über die Zuwanderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern muss auf gesamtstaatlicher Ebene getroffen werden. Eine Regionalisierung der Entscheidung und eine Übertragung der Verantwortung auf die örtlichen Verwaltungssausschüsse schränkt die Vermittlung von Arbeitslosen ein.

2. Statt einer kurzfristigen und befristeten Zuwanderung zur Besetzung offener Stellen sollte das, von der Zuwanderungskommission vorgeschlagene, Auswahlmodell zum Regelverfahren gemacht werden.

3. Die Einführung von Aufenthaltszwecken in Verbindung mit Beschränkungen, beispielsweise auf einen Betrieb oder eine Tätigkeit, hat eine Vervielfachung der aufenthaltsrechtlichen Verfahren zur Folge und führt zu einer Ausweitung der Verwaltungskosten in den Kommunen.

4. Die Regelungen zur Integration sind insgesamt unzureichend. Einerseits erhalten, entgegen der öffentlichen Äußerungen der Bundesregierung, Einwanderer, die auf Dauer in die Bundesrepublik einreisen, keinen Anspruch auf die Teilnahme an Integrationskursen. Andererseits ist die Finanzierung der Integrationskurse nicht geregelt. Aus Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes muss der Bund die Kosten für den gesamten Integrationskurs für alle Neueinwanderer übernehmen und die Unternehmen müssen eine Teilnahme z. B. durch Freistellung oder Veränderung der Arbeitszeiten ermöglichen. Außerdem fehlt jeder Hinweis im Entwurf auf die Finanzierung der Migrationsberatung und der sozialpädagogischen Begleitung sowie der Kinderbetreuung.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0 Telefax: 030/24060-324

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