Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Zuwanderung : Kabinettsentwurf ist vernünftige Grundlage für Kompromiss

(Berlin) - Der am 7. November vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf für ein Zuwanderungsgesetz stellt eine brauchbare Grundlage für einen politischen Kompromiss dar, muss aber in einigen Punkten noch verändert werden. Der Kabinettsentwurf räumt dem Verordnungsgeber und den Behörden noch zu weite Ermessensspielräume ein. Die entscheidenden Fragen werden weiterhin der Verwaltung überlassen. Ein modernes Zuwanderungsrecht bedarf aber eindeutiger Gesetzlicher Vorgaben, erklärte Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt am 7. November Berlin.

Für die Betriebe in Deutschland sind einige Regelungen zu wenig berechenbar und nur mit großem bürokratischen Aufwand umzusetzen. So werden zum Beispiel die Voraussetzungen, unter denen eine Aufhaltserlaubnis für sogenannte Engpass-Arbeitskräfte erteilt werden kann, im Gesetzentwurf nicht geregelt. Das birgt das Risiko einer uneinheitlichen Verwaltungspraxis. Unternehmen brauchen aber Planungssicherheit. Korrekturbedarf besteht darüber hinaus bei den Zuwanderungsregelungen für Hochqualifizierte und ausländische Studienabsolventen. Praxisuntauglich ist es, wenn demnächst die 182 Arbeitsämter in Deutschland nach eigenem Ermessen ihr Zuwanderungsprogramm festlegen. Ein solches Verfahren ist weder objektiv noch transparent, erklärte Hundt.

Trotz des bestehenden Korrekturbedarfs bietet der Kabinettsentwurf eine brauchbare Grundlage für die dringend notwendige Lösung der Zuwanderungsfrage. Das Konzept der Regierung und die Vorlagen der Opposition liegen inhaltlich nicht weit auseinander, so dass ein Konsens möglich ist. Regierung und Opposition sind jetzt aufgefordert, aufeinander zuzugehen und das dringend notwendige Zuwanderungsgesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden, erklärte Hundt.

Quelle und Kontaktadresse:
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