Zuwanderung fördern - Frauen und Familien fördern
(Berlin) - Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf "Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung" veröffentlicht, der von den Bundesministerien für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Innern (BMI) vorgelegt wurde. Das Gesetz verfolgt das Ziel, Deutschland attraktiver für Fachkräfte aus aller Welt zu machen und die Integration von Menschen außerhalb der EU in den deutschen Arbeitsmarkt zu vereinfachen.
"Die spezifischen Bedürfnisse von Frauen und allgemein von Familien müssen bei der Förderung von Fachkräften stärker berücksichtigt werden.", so Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb.
Der djb hebt deshalb in seiner Stellungnahme hervor, dass der Abbau von Zuwanderungshürden auch für Ehepartner*innen und minderjährige Kinder wichtig für die individuelle Entscheidung ist, nach Deutschland zu migrieren, und damit geeignet ist, die Fachkräftezuwanderung zu fördern. Das Interesse von migrationswilligen Fachkräften mit Familie am Abbau von Zuwanderungshürden deckt sich also mit dem öffentlichen Interesse an der Förderung der Fachkräftezuwanderung. Der djb macht hierzu in seiner Stellungnahme konkrete Verbesserungsvorschläge.
Der djb begrüßt die in dem Entwurf enthaltene Möglichkeit, auch ohne verbindliche Stellenzusage nach Deutschland einzureisen. Die Chancen-Karte und die Aufenthaltserlaubnis zur Klärung der eigenen Qualifizierung sind ein wichtiges Instrument zur Verwirklichung des Gesetzesziels, von der auch Frauen mit geringerem oder breiteren Qualifikationsprofil profitieren werden.
Außerdem macht der djb darauf aufmerksam, dass die alleinige Verwendung männlicher Personenbezeichnungen im Entwurf, insbesondere des Begriffs "der Ausländer", nicht mehr zeitgemäß ist, und spricht sich für die Verwendung einer geschlechtersensibler Gesetzessprache aus. Zuletzt wird angemahnt, dass die gleichstellungsorientierten Gesetzesfolgenabschätzung eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den Gesetzesfolgen vermissen lässt: "Einen Textbaustein einzufügen, der zudem hinsichtlich der geschlechtersensiblen Sprache schlicht unzutreffend ist, kann den Anforderungen einer geschlechtersensibler Gesetzessprache nicht genügen", kritisiert Wersig.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)
Anke Gimbal, Geschäftsführerin
Kronenstr. 73, 10117 Berlin
Telefon: (030) 443270-0, Fax: (030) 443270-22