Pressemitteilung | Deutscher Caritasverband e.V.

Zuwanderung: Caritas fordert Verbesserungen in den Bereichen Asyl und humanitäre Aufnahme

(Freiburg) - Der am 7. November vorgelegte neue Entwurf eines Zuwanderungsgesetzes beinhaltet nach Auffassung des Deutschen Caritasverbandes (DCV) einige grundlegende Verbesserungen gegenüber dem von Bundesinnenminister Otto Schily im August vorgelegten Referentenentwurfs. Viele Kritikpunkte an dem ursprünglichen Entwurf fanden jedoch keine Beachtung, an einigen Stellen kam es gar zu Verschärfungen.

Zu begrüßen ist die Neufassung der Übergangsregelungen beim Aufenthaltsstatus. Hier wird die Forderung des Deutschen Caritasverbandes aufgegriffen, dass die Neuregelungen des Ausländerrechts nicht zur Verschlechterung der Situation von schon länger in Deutschland lebenden Ausländern führen darf.

An der unvertretbaren Ungleichbehandlung des Kindernachzugsalters bei den verschiedenen Zuwanderergruppen hält auch der neue Gesetzentwurf fest. Mit der Festlegung des Nachzugsalters auf 14 Jahre kommt es für die Kinder bestimmter Migrantengruppen zu einer Schlechterstellung im Vergleich zum geltenden Recht, das ein Nachzugsalter von 16 Jahren vorsieht. Andere Migrantengruppen werden bevorzugt, weil deren Kinder bis zum 18. Lebensjahr einreisen können.

Sehr begrüßt wird die Aufnahme der geschlechtsspezifischen sowie der nichtstaatlichen Verfolgung. Damit wird eine langjährige Forderung des Deutschen Caritasverbandes erfüllt. Dennoch bleibt in den Bereichen Asyl und humanitäre Aufnahme noch vieles verbesserungsbedürftig, so etwa die nicht akzeptable Verschlechterung im Asylbewerberleistungsgesetz und die von Kirche und Caritas geforderte gesetzliche Härtefallregelung. Das vorgeschlagene sogenannte Kirchenkontingent trifft nicht den Kern der Härtefallproblematik und ist keine sinnvolle Lösung.

Sehr problematisch sind die Veränderungen zu Ausweisung und Abschiebeschutz, die als Antiterrormaßnahme Eingang in den Gesetzentwurf gefunden haben. Die Möglichkeit der Ausweisung und Abschiebung selbst von Personen, denen im Heimatland Gefahr für Leib und Leben droht, allein auf Grund von Verdachtsmomenten, ist ein grober Verstoß gegen die Unschuldvermutung und das Verhältnismäßigkeitsgebot. Der Deutsche Caritasverband teilt die Auffassung, dass jedem Terror entschieden entgegengetreten werden muss. Das darf aber nicht zur Beschädigung des Rechtsstaates und seiner Grundlagen führen.

Der Deutsche Caritasverband begrüßt, dass in der Neufassung des Gesetzentwurfs erstmals detailliertere Informationen aufgeführt sind, wie das Bundesministerium des Innern Integrationsmaßnahmen realisieren möchte. Leider soll es kein eigenes Integrationsgesetz geben. Das Zukunftsthema Integration ist lediglich in drei Paragraphen des künftigen Aufenthaltsgesetztes geregelt.

Mit der Aufnahme von sozialpädagogischer Betreuung und Kinderbetreuungsmaßnahmen während des Sprachkursbesuchs ist eine praxisorientierte Forderung des Deutschen Caritasverbandes erfüllt worden. Hier sollte es aber nicht bei der unverbindlichen Kann-Bestimmung bleiben. Offen bleibt, was nach den Sprachkursen an weiterführenden Integrationsmaßnahmen vorgesehen ist, denn Sprach- und Orientierungskurse können nur der Erstintegration dienen und bedeuten noch keine gelungene Integration. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Integration ein langwieriger gegenseitiger Prozess ist. Der geplante Integrationskurs kann hier nur der erste Schritt sein, weitere unterstützende Maßnahmen sind notwendig. Der Deutsche Caritasverband bietet dazu die Zusammenarbeit mit dem zukünftigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge an. Er kann dabei seine langjährige Erfahrung in der Migrations- und Integrationsarbeit in die Gestaltung und Durchführung der Integration einbringen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Caritasverband e.V. Karlstr. 40 79104 Freiburg Telefon: 0761/2000 Telefax: 0761/200541

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