Pressemitteilung | Bund der Versicherten e.V. (BdV)

Zustimmung aus Wissenschaft und Branche zu Unwetter-Pflichtversicherung: BdV fordert Gesetzesänderung

(Henstedt-Ulzburg) - Die Forderung des Bundes der Versicherten (BdV) nach einer Pflichtversicherung gegen Unwetterschäden trifft auf Zustimmung bei Wissenschaft und teilweise in der Versicherungsbranche. Nach den staatlichen Sofortmaßnahmen der ersten Stunde werde nun über das Problem der Nichtversicherbarkeit solcher Großrisiken grundsätzlich nachgedacht, so Frank Braun, Geschäftsführer des BdV. Gesetzgeber und Parteien müssten die auf dem Tisch liegenden Vorschläge umsetzen.

Damit steht der Bund der Versicherten nicht alleine, sondern bekommt unerwarteten Zuspruch auch von Versichererseite: Während sich der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft immer noch gegen eine Flutversicherung ausspricht, unterstützt die bedeutende Münchener Rück den BdV-Vorschlag. Es sei ein sinnvoller Ansatz, in dieser Lage über eine Pflichtversicherung nachzudenken, so die Münchener Rück, vgl. FTD vom 30.08.2002.

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) wies kürzlich im aktuellen Wochenbericht
darauf hin, dass seit Jahren die Zahl der Naturkatastrophen steige. Wie der Bund der
Versicherten fordert auch das DIW, die bestehenden Risiken kalkulierbar zu machen und
unterstützt den BdV-Vorschlag einer Pflichtversicherung. Dem stehe auch das EU-Recht nicht
entgegen. Es erlaube die Einführung einer umfassenden Versicherungspflicht gegen
Elementarschäden, wenn sie sozialpolitisch erforderlich sind.

„Die Politik muss nun handeln und Vorsorge für die Zukunft treffen“, so Braun vom BdV. Weil Betroffene keinen nachprüfbaren, ggf. einklagbaren Anspruch haben, können Sie nur darauf hoffen, vom Staat Geld zu erhalten oder bei Spenden berücksichtigt zu werden. Diese Lösung sei weder für den Verbraucher noch für den Staat finanziell kalkulierbar.



Mit seiner Medienmitteilung vom 14.08.2002 brachte der BdV die Diskussion um eine Pflichtversicherung gegen Überschwemmungen ins Rollen. „Der Bund der Versicherten fordert im Grunde etwas Selbstverständliches und richtet diese Forderung an den Gesetzgeber und die Parteien. Wenn die Versicherungswirtschaft im derzeitigen System nicht in der Lage ist, denjenigen Verbrauchern einen Überschwemmungsschutz anzubieten, die ihn am dringendsten benötigen, so muss der Gesetzgeber handeln“, so Braun.

Der Bund der Versicherten hat die Bundestagsfraktionen aller Parteien um eine Stellungnahme zu einer möglichen Pflichtversicherung gegen Überschwemmungsschäden aufgefordert. „Die Stellungnahmen der Bundesparteien werden noch vor der Bundestagswahl veröffentlicht werden“, so Braun. Der Wähler habe einen Anspruch, zu erfahren, welche Problemlösungen die Parteien den Verbrauchern anbieten werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. Postfach 11 53 24547 Henstedt-Ulzburg Telefon: 04193/99040 Telefax: 04193/94221

NEWS TEILEN: