Pressemitteilung | Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) - Hauptgeschäftsstelle

Zusatzversicherung ist Verstoß gegen Solidarprinzip

(Köln) - Zum von der Techniker Krankenkasse vorgestellten Rechtsgutachten über die angebliche Zulässigkeit des Angebots von Zuwahlleistungen durch die gesetzlichen Krankenkassen stellt der PKV-Verband am 30. Januar fest:

Kein noch so schlüssig formuliertes Rechtsgutachten wird die ordnungs- und wettbewerbspolitischen Probleme des Angebots von Zusatzversicherungen durch die gesetzlichen Krankenkassen lösen können.

Jedes Angebot von (umlagefinanzierten) gesetzlichen Krankenkassen und (kapitalgedeckten) Zusatzversicherungen unter einem Dach führt automatisch zu Risiken der sachfremden Verschiebungen. Um auf dem Zusatzversicherungsmarkt erfolgreich zu sein, besteht die Gefahr, dass der Beitrag aus der Pflichtversicherung quersubventioniert wird: „Es ist nicht nur ein Verstoß gegen das Solidarprinzip, es zerstört auch das Wettbewerbsgleichgewicht zwischen gesetzlichen Krankenkassen und privater Krankenversicherung,“ so Verbandsdirektor Dr. Volker Leienbach. Kein Rechtsgutachten wird zudem wegdiskutieren können, dass ein Angebot von Zusatzversicherungen durch die gesetzlichen Krankenkassen eine Marktverdrängung privater Anbieter durch das Adressenmonopol der gesetzlichen Krankenkassen wäre.

Krankenkassen, die Zusatzversicherungen anbieten, sind zudem europarechtlich als freie Unternehmen anzusehen, so dass sie ein Risiko eingehen, alle Privilegien von der Steuerfreiheit bis zu den günstigen Preisen der Leistungsanbieter zu verlieren.

Zudem sind die Krankenkassen Körperschaften öffentlichen Rechts; ihren Kompetenzbereich auszuweiten bedeutet auch ein Zurückdrängen der Marktwirtschaft. Die Devise kann also nur lauten: Hände weg von der Idee, Zusatzversicherungen bei der GKV anzusiedeln.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der privaten Krankenversicherung e.V. Bayenthalgürtel 26 50968 Köln Telefon: 0221/376620 Telefax: 0221/3766210

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