Zusatzbeiträge belasten allein die Versicherten
(Berlin) - "Die Volkssolidarität setzt sich für eine echte paritätische Finanzierung der Gesundheitskosten ein", erklärte der amtierende Präsident der Volkssolidarität, Dr. Frank-Michael Pietzsch, am Freitag. Aus Anlass der ersten Beratung im Bundestag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Finanzierungsstruktur und Qualitätsweiterentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung sagte er: "Zusatzbeiträge bei gleichzeitiger Festschreibung des Beitragssatzes für die Arbeitgeberseite belasten allein die Versicherten. Sämtliche Kostensteigerungen müssen dann von den Beschäftigten sowie von den Rentnern getragen werden. Wir wenden uns gegen eine solche Entsolidarisierung im Gesundheitsbereich."
Auf den ersten Blick scheine die paritätische Finanzierung gewahrt, weil beide Seiten einen jeweils gleichen Beitragsanteil von 7,3 Prozent übernehmen, so der amtierende Verbandspräsident. "Durch den kassenindividuellen Zusatzbeitrag entsteht jedoch eine nicht zu akzeptierende Schieflage. Darüber kann auch nicht hinwegtäuschen, dass der bisherige Sonderbeitrag von 0,9 Prozent ab dem 1. Januar 2015 gestrichen werden soll - für Rentnerinnen und Rentner allerdings erst ab 1. März 2015. Selbst die Bundesregierung geht im Gesetzentwurf davon aus, dass dieser Wegfall durch Zusatzbeiträge kompensiert werden muss und somit nur für einen Teil der Versicherten die Beitragslast im Vergleich zu heute vorübergehend sinken könnte."
Pietzsch forderte einen Verzicht auf die Einführung einkommensabhängiger Zusatzbeiträge. Dafür bestünden gute Grundlagen, wenn die Möglichkeiten zur Verbesserung der Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung, aber auch zum Abbau von Fehl- und Überversorgung konsequenter geprüft und genutzt würden.
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