Pressemitteilung | Fachverband der Gewürzindustrie e.V.

Zusammenstellung: Fakten zu Sudanfarbstoffen

(Bonn) - Aus Anlass zum Teil reißerischer und die Verbraucher verunsichernder Pressemeldungen über Krebs erregende Farbstoffe in Gewürzen (Chili, Paprika sowie damit gewürzte Lebensmittel) informiert der Fachverband der Gewürzindustrie e.V. kurz über die Tatsachen, die diesen Meldungen zu Grunde liegen. Diese Fakten zeigen, dass die von deutschen Gewürzverarbeitern in Verkehr gebrachten Chili- und Paprikagewürze lückenlos untersucht sind und unbedenklich verzehrt werden können.

09.05.03:
Frankreich meldet Funde von Sudan 1 in Chilipulver
Sudan 1 ist ein Textilfarbstoff, keine Zulassung für Lebensmittel, genotoxisches Karzinogen.

20.06.03:
Die EG-Kommission erlässt Dringlichkeitsmaßnahmen; ohne Analysenzertifikat besteht Einfuhrverbot.
Nachweisgrenze zu dieser Zeit: 10 mg/kg.

August/September 03:
In Italien, Frankreich und England werden zahlreiche Funde von Sudan 1 in Chilis und Lebensmitteln mit Chilizutaten entdeckt. Es folgen Warenrückrufe und Pressemeldungen.

Oktober 03:
Schweizer Behörden finden Sudan Farbstoffe in Lebensmitteln. Belastete Waren werden zurückgerufen, Importkontrollen verstärkt, weitere Maßnahmen werden nicht ergriffen, da keine gesundheitliche Gefährdung der Verbraucher zu erkennen ist.

November/Dezember 03:
Das Bundesinstitut für Risikobewertung, BfR, Berlin, kommt zu dem Schluss, dass Sudan-Farbstoffe grundsätzlich die Gesundheit schädigen können, das Risiko einer Erkrankung im Hinblick auf die kleinen Mengen und die geringen Verzehrsmengen aber eher als gering einzustufen ist.
>http://www.bfr.bund.de/cm/208/
farbstoffe_sudan_i_iv_in_lebensmitteln.pdf<

In der Folgezeit zeigen sich erhebliche Analysenprobleme! Viele falsch positive Funde, vor allem in Italien, führen zu ungerechtfertigten Warenrückrufen und Verdächtigungen.
Die von on der EG-Kommission vorgeschlagene Methode hat eine Nachweisgrenze von 0,013 Mikrogramm/kg. Das bedeutet eine Verfeinerung der Analysenmethode um das 1000-fache binnen sechs Monaten.

12. Januar 04:
EG-Kommission erweitert die Untersuchungspflichten beim Import auf Curry Pulver und die Farbstoffe Sudan I, Sudan II, Sudan III, Sudan IV

Quelle und Kontaktadresse:
Fachverband der Gewürzindustrie e.V. Reuterstr. 151, 53113 Bonn Telefon: 0228/216162, Telefax: 0228/229460

NEWS TEILEN: