Zusätzliche Steuern belasten den Luftverkehr in Deutschland
(Frankfurt am Main) - Die Mitgliederversammlung des Board of Airline Representatives in Germany (BARIG), als Interessenvertretung von über 100 nationalen und internationalen Luftverkehrsgesellschaften, die in Deutschland geschäftlich tätig sind, hat am Donnerstag, 5. Dezember 2002, in Frankfurt eine Resolution beschlossen, die die zunehmende Steuerbelastung des Luftverkehrs und die gravierenden Folgen zum Thema hat.
Die vorgesehene Aufhebung der Steuerbefreiung für Auslandsflüge verteuert den Luftverkehr für Fluggesellschaften und Verbraucher. Weitere Folgen einer solchen Besteuerung könnten sein: die Abwanderung von Passagieren zu ausländischen Flughäfen in grenznahen Gebieten, die Verlagerung von Verkehrsströmen in kostengünstigere Staaten und eine weitere existenzbedrohende wirtschaftliche Verschlechterung der Lage von Reisebüros und Reiseveranstaltern in Deutschland.
Appell an die Bundesregierung
BARIG appelliert deshalb an die Bundesregierung, von weiteren steuerlichen Belastungen für Fluggesellschaften und Verbraucher Abstand zu nehmen. BARIG-Chairman Henry Hasselbarth: "Nur eine leistungsfähige Airline-Industrie wird in der Lage sein, das Mobilitätsbedürfnis von Wirtschaft und Bürgern auf Dauer zu befriedigen, Luftverkehr zu wettbewerbsfähigen Konditionen anzubieten und damit weiterhin ein Arbeitsplatzmotor in Deutschland zu bleiben."
Ausgehend davon, dass der Luftverkehr mittel- und langfristig eine Wachstumsbranche bleibt, ist diese Branche ein Garant für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands und die Schaffung dringend benötigter Arbeitsplätze. Die Koalitionsvereinbarung der neuen Bundesregierung enthält jedoch einen ganzen Strauß von luftverkehrsbezogenen Steuermaßnahmen, die bei Umsetzung die wirtschaftliche Entwicklung des Landes und die Beschäftigungssituation extrem belasten würden.
Am Beispiel der geplanten Einführung einer Mehrwertsteuer für Auslandsflüge und der Um-setzung der Kerosinsteuer zeigt BARIG in der Resolution die schädlichen Folgen solcher Regelungen für den Luftverkehrsstandort Deutschland auf. Der Luftverkehr zahlt auch heute schon Mehrwertsteuer für Flüge innerhalb Deutschlands und hat somit keinen steuerlichen Vorteil gegenüber anderen Verkehrsträgern wie z.B. der Deutschen Bahn AG. Die geplante Reduzierung der Mehrwertsteuer auf 7 % für die Deutsche Bahn AG ab 2005 ist deshalb nicht nachvollziehbar und diskriminiert den Luftverkehr.
Darüber hinaus erscheint die Umsetzung äußerst problematisch und kostspielig. Derzeit gewähren sämtliche EU-Staaten diesen Steuererlass unter der Voraussetzung, dass die jeweils anderen EU-Staaten ebenfalls keine Steuer erheben. Ein deutscher Alleingang würde diesen Grundsatz verletzen und für erhebliche politische Unruhe innerhalb der EU sorgen.
Die Bundesregierung plant nun, alle Auslandsflüge für den Flugstreckenanteil bis zur Bundesgrenze zu besteuern. "Diese Maßnahme zeugt von elementarem Unverständnis für die Mechanismen des internationalen Luftverkehrs," sagt BARIG-Generalsekretär Martin Gaebges. Eine solche Regelung führt zu Wettbewerbsverzerrungen und wirft eine Vielzahl von Fragen auf, z.B. hinsichtlich der Streckenführung über deutsches Hoheitsgebiet. So steht es etwa beim Kauf eines Tickets z. B. in Hamburg nicht fest, ob der Flug ans Mittelmeer über deutsches Hoheitsgebiet oder über Nachbarstaaten erfolgt. Gaebges: "Welcher Streckenanteil wäre in einem solchen Fall zu besteuern?"
Weitere Fragen ergeben sich hinsichtlich der Buchung von Flügen über das Internet, und zur Besteuerung von Flügen ausländischer Airlines (möglicherweise Repressalien gegen deutsche Airlines in anderen Staaten).
Kerosinsteuer wäre diskriminierend und ein Verstoß gegen 120 Abkommen BARIG wehrt sich zudem vehement gegen eine Kerosinsteuer, denn sie wäre diskriminierend, da der Luftverkehr seine Wegekosten durch Gebühren und Entgelte zu 100 % selbst zahlt. Anders beim Auto oder der Bahn, hier finanziert der Staat durch Steuern die Infrastruktur. Eine solche Steuer würde den internationalen Wettbewerb verzerren, da weltweit kein Konsens über diese Art von Besteuerung besteht. Deshalb wäre eine Kerosinsteuer ein Verstoß gegen etwa 120 multi- und bilaterale Abkommen zwischen Deutschland und anderen Staaten.
Quelle und Kontaktadresse:
BARIG e.V. Bundesverband der in Deutschland tätigen Luftverkehrsgesellschaften
Am Hauptbahnhof 16
60329 Frankfurt
Telefon: 069/237288
Telefax: 069/230666