Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Berlin

Zusätzliche Kosten für die Kommunen: über drei Milliarden Mark

(Berlin/Köln) - Für nicht akzeptabel hält es der Deutsche Städtetag, wenn die Bundesregierung neue grundsätzliche soziale Aufgaben auf die Kommunen überträgt, ohne deren Finanzierung zu sichern. Anlässlich des am 17. Januar vorgestellten Gesetzentwurfes zum Rehabilitationsrecht lehnte es der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Dr. Stephan Articus, kategorisch ab, dass den Städten immer neue Kosten im sozialen Bereich aufgebürdet würden. Geplante neue Sozialleistungen würden insgesamt zu einer zusätzlichen Belastung der Kommunen von über drei Milliarden Mark führen. Das könnten die Städte nicht leisten, so Articus.

Neben den deutlich umfangreicheren Leistungen bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen schlügen auch die Pläne zur Grundsicherung für ältere Menschen und Erwerbsunfähige im Rahmen der Rentenreform deutlich zu Buche. "Die deutschen Städte lehnen es ab, zum Zahlmeister für neue großzügige Sozialleistungen des Bundes gemacht zu werden", sagte Articus. "Die existentielle Grundsicherung weiter Teile der Bevölkerung ist nicht Sache der Kommunen, sondern eine zentrale Aufgabe des Bundes."

Am Beispiel des heutigen Gesetzentwurfes erklärte Articus, dass die geplanten Hilfen für behinderte Menschen nur zu Lasten der Kommunen und Länder gingen. Es sei aber falsch, behinderte Menschen lebenslang auf Leistungen der kommunalen Fürsorge zu verweisen. Richtig wäre es, wenn der Bund ein eigenständiges Leistungsgesetz für behinderte Menschen schaffen würde und für diese Leistungen aus gesamtgesellschaftlicher Verantwortung einstünde.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag (Gst. Berlin) Straße des 17. Juni 112 10623 Berlin Telefon: 030/377110 Telefax: 030/37711999

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