Pressemitteilung | Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV-RLP)

Zusätzliche Erklärung über Gentechnik bei Saatgutkauf erforderlich

(Mainz) - Die derzeitig strittige Situation über die "Grüne Gentechnik" sowie ausstehende EU-Entscheidungen zu Schwellenwerten für Saatgut machen beim Saatgutkauf durch die Landwirte zusätzliche Erklärungen des Verkäufers erforderlich. Darauf weist der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e. V. hin.

Ziel dieser Zusatzerklärungen ist es, dass der Verkäufer dafür einzustehen hat, dass sein geliefertes Saatgut frei von gentechnisch veränderten Organismen ist. Dies ist notwendig, um abweichend von den "Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen Saatgut" eine Gewährleistung bzw. Haftung für gentechnisch verunreinigtes Saatgut beim Kauf zu erreichen.

Der Verband empfiehlt, von dieser Möglichkeit der eigenen Absicherung künftig Gebrauch zu machen. Ohne derartige Zusatzerklärungen sollten gegenüber der abnehmenden Hand keine Beschaffenheitsvereinbarungen bzw. -erklärungen unterzeichnet werden, die die Freiheit von gentechnischen Organismen der landwirtschaftlichen Produkte zum Inhalt haben.

In den "Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen Saatgut" wird dagegen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das zufällige Vorhandensein von gentechnischen Organismen nicht völlig auszuschließen sei. Dies birge für die Landwirte potentielle Risiken, so der Verband.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. An der Brunnenstube 33-35, 55120 Mainz Telefon: 06131/62050, Telefax: 06131/620550

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