Zur Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb / DIHK: Dringende Reform nicht nur für Rabattschlachten nutzen
(Berlin) - Eine schnelle Umsetzung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb fordert der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) Martin Wansleben. Wansleben: Es wird höchste Zeit, dass die Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb endlich in Kraft tritt. Die Modernisierung des Gesetzes sei schon viel zu lange hinausgezögert worden, kritisierte der DIHK-Hauptgeschäftsführer. Jetzt müsse nur noch der Bundesrat auf einen Einspruch verzichten.
Sonderaktionen jeder Art seien damit zulässig, vorausgesetzt sie verstießen nicht gegen das Irreführungsverbot, die Informationspflicht bei Rabatten und Zugaben. Durch die Abschaffung des Verbots erhielten die Händler neue Freiheiten in der Werbung, die sie kreativ nutzen könnten. Wansleben warnte allerdings davor, die Freiheiten allein auf Rabattschlachten zu beschränken: Darunter würden vor allem die kleinen Unternehmen leiden und letztlich auch die Verbraucher, die vom vielfältigen Angebot guter Beratung und Vertrauen in die Preise profitieren.
Bis auf die Aufhebung des Verbots von Sonderaktionen beinhalte die Reform zwar nichts Neues, auch wenn es häufig so dargestellt werde. Aber, so Wansleben, es ist wichtig, dass endlich Rechtssicherheit für die Unternehmen geschaffen werde. In letzter Zeit sei die Rechtsprechung völlig unberechenbar gewesen. Was der eine Richter schon für zulässig gehalten habe, sei von einem anderen noch verboten worden.
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