Zur heutigen Abstimmung des Bundesrats über seine Position zum 5.-TKG-Änderungsgesetz - das ist die Novelle des DigiNetz-Gesetzes - kommentiert der BREKO:
(Berlin/Bonn) - "Des Bundesrat hat sich heute dazu entschieden, klar zu definieren, was im DigiNetz-Gesetz unter 'öffentlich (teil-)finanzierten Bauarbeiten' zu verstehen ist", kommentiert BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers. "Diese Entscheidung begrüßen wir ausdrücklich und setzen darauf, dass sich Bundestag und Bundesregierung dieser Klarstellung im weiteren Gesetzgebungsverfahren anschließen werden."
Hintergrund: Der Bundesrat fordert mit seiner heutigen Entscheidung, dass Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand wie beispielsweise Stadtwerke oder Zweckverbände, die für den Glasfaserausbau in Deutschland in erheblichem Maße verantwortlich zeichnen, nicht von der Definition "öffentlich (teil-)finanzierter Bauarbeiten" umfasst werden, wenn sie diesen Ausbau eigenwirtschaftlich - und damit ohne Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln - realisieren. Damit werden sie nicht schlechter behandelt als privatwirtschaftliche Unternehmen, die Glasfaser ebenfalls mit eigenen Mitteln ausbauen.
Konkret schlägt Bundesrat für das DigiNetz-Gesetz folgende Definition vor: "Ganz oder teilweise aus öffentlichen Mitteln finanzierte Bauarbeiten im Sinne des Satzes 1 sind solche, die mit öffentlichen Mitteln direkt gefördert werden; eine Beteiligung der öffentlichen Hand an dem Unternehmen, welches die Bauarbeiten beauftragt oder durchführt, ist alleine nicht ausreichend, um den Tatbestand zu erfüllen."
Ebenfalls positiv ist die gewollte Klarstellung in puncto Überbauschutz: Wird in einem bislang nicht mit (reinen) Glasfaseranschlüssen (FTTB / FTTH) abgedeckten Gebiet erstmals Glasfaser ohne öffentliche Fördergelder verlegt, genießt der Erstausbauer - Open-Access-Zugang für Dritte vorausgesetzt - einen so genannten Überbauschutz. Dem Entwurf zufolge soll dieser Überbauschutz gelten, wenn "ein in bislang mit Glasfasernetzen unversorgten Gebieten geplantes Glasfasernetz, das einen diskriminierungsfreien, offenen Netzzugang zur Verfügung stellt, überbaut würde".
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