Zur gestrigen (2. März 2009) EU-Entscheidung zu Anbauverboten von Genmais: Deutschland stützt nationale Anbauverbote für Genmais in Österreich und Ungarn / Bioland begrüßt konsequentes Abstimmungsverhalten von Umweltminister Sigmar Gabriel
(Mainz) - Bioland begrüßt die gestrige (2. März 2009) Entscheidung des EU-Umweltministerrates, der sich mit qualifizierter Zweidrittelmehrheit für die in Österreich und Ungarn erlassenen nationalen Anbauverbote des Gen-Mais MON 810 ausgesprochen hat. Damit ist es der EU-Kommission in einem weiteren Anlauf nicht gelungen, die Gentechnik in der europäischen Landwirtschaft zu etablieren. Für Thomas Dosch, Präsident von Bioland Deutschland, ist die Stützung der nationalen Anbauverbote eine Richtungsentscheidung für mehr Demokratie und ein agrarpolitischer Meilenstein in der EU. "Umweltminister Gabriel ist der hohen Verantwortung Deutschlands bei dieser historischen Richtungsentscheidung nachgekommen und hat im Interesse der Verbraucher und der Landwirte in Europa gestimmt. Die Gentechnik verursacht in der Landwirtschaft viele Probleme, kann aber keine Lösungen beisteuern, die nicht selbst wieder Ursache für neue Probleme beinhalten. Der gestrige (2. März 2009) Beschluss im Umweltministerrat gibt Hoffnung auf eine grundlegende Wende in der Ausrichtung der Landwirtschafts- und Verbraucherpolitik der EU. Die bisherige Linie in Richtung Gentechnik-Zwangsbeglückung muss endgültig als gescheitert betrachtet werden. Nun ist es höchste Zeit, das Recht auf Selbstbestimmung gentechnikfreier Regionen im EU-Recht zu verankern", so Thomas Dosch in einer ersten Reaktion.
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner ist jetzt gefordert, so Bioland, die Genmaissorte MON 810 auch in Deutschland noch vor der Aussaat zu verbieten und sich auf EU-Ebene gegen eine Neuzulassung einzusetzen. Umweltrisiken und ein ungenügendes Monitoringprogramm führen zwingend zu diesem Schritt. Zudem muss Deutschland in Brüssel gegen die Neuzulassung von zwei weiteren Gen-Maissorten ("Bt 11" und "1507") zum Anbau stimmen, da bis heute in der EU keinerlei rechtsverbindliche Maßnahmen zur Sicherung einer GVO-freien Lebensmittelerzeugung und damit der Wahlfreiheit für Landwirte und Verbraucher festgelegt sind.
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