Pressemitteilung | Bayerischer Philologenverband (bpv)

Zum Weltlehrertag: Warum die pädagogische Freiheit so wichtig ist

(München) - Zum Weltlehrertag am 5. Oktober erklärt der bpv, warum die pädagogische Freiheit so wichtig ist und warum es sich lohnt, diese in ihrer aktuellen Form zu erhalten.

In regelmäßig und emotional geführten Debatten geht es nicht selten darum, in den Handlungsspielraum von Lehrkräften einzugreifen und diesen einzuschränken. Dabei sollten wir den pädagogischen Ermessensspielraum eher als das sehen, was er im täglichen Schulbetrieb ist: eine Grundvoraussetzung für gute Arbeit im Klassenzimmer.

Die Klasse wirkt heute im Nachmittagsunterricht müde, ein Schüler kämpft mit einem Trauerfall in der Familie oder ein Unterrichtsinhalt ist von der Klasse noch nicht so verstanden worden wie erwartet? In all diesen und vielen weiteren Fällen fällt es in den Ermessensspielraum der Lehrkraft, pädagogisch flexibel und nach Möglichkeit auch individuell auf eine Situation zu reagieren. Oberstes Ziel ist dabei die Schaffung einer anregenden und angstfreien Lernatmosphäre.

Zur Sicherstellung und Begleitung des Lernprozesses gehören auch das Abprüfen und Bewerten von Leistung in verschiedenen Settings. Dank der pädagogischen Freiheit stehen Lehrerinnen und Lehrern dazu eine Vielzahl an Formen und Formaten zur Verfügung: mündliche, schriftliche, prozess- und produktorientierte, angekündigte und unangekündigte Leistungsnachweise. Auch dieses Repertoire ermöglicht einen pädagogisch flexiblen und an die Unterrichtssituation sowie die Inhalte angepassten Einsatz. Entscheidend ist dabei, alle Leistungsnachweise in eine positive Feedback-Kultur einzubetten, die einen humanen Umgang mit Fehlern sicherstellt.

Junge Menschen in ihrem Lern- und Bildungsprozess zu begleiten und voranzubringen bedeutet eine große pädagogische Verantwortung. Und dazu brauchen Lehrkräfte größtmögliche Freiheit in ihrem pädagogischen Handeln. Erst diese Freiheit macht es möglich, auf die Bedürfnisse und Interessen der Lernenden in geeigneter Weise einzugehen und sie gleichzeitig fördern und fordern zu können.

Die pädagogische Freiheit, wie sie landläufig häufig genannt wird, ist in Bayern an prominenter Stelle zu Beginn der Lehrerdienstordnung verankert. Im Wortlaut wird sie dort folgendermaßen gefasst: „Die Lehrkraft trägt im Rahmen der Rechtsordnung und ihrer dienstlichen Pflichten die unmittelbare pädagogische Verantwortung für die Erziehung und den Unterricht ihrer Schülerinnen und Schüler.“ (LDO § 2 Abs. 1 Satz 1)

Quelle und Kontaktadresse:
Bayerischer Philologenverband (bpv), Ulrike Schneider, Pressesprecher(in), Arnulfstr. 297, 80639 München, Telefon: 089 7461630, Fax: 089 74616350

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