Pressemitteilung | Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. (SkF)

Zum Welt-Down-Syndrom-Tag: Für eine inklusive Gesellschaft / Katholische Frauenverbände KDFB, kfd und SkF: "Bluttests" zur Erkennung von Trisomien dürfen keine Regelleistungen der Schwangerschaftsvorsorge werden

(Dortmund/Düsseldorf/Köln) - Anlässlich des heutigen Welt-Down-Syndrom-Tages warnen die katholischen Frauenverbände eindringlich davor, molekulargenetische Bluttests zur Erkennung von Trisomien in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen. Gemeinsam befürchten die Katholikinnen, dass der Nichtinvasive Pränataldiagnostik-Test (NIPT) als Regelleistung der Schwangerschaftsvorsorge stärker als bisher einer selektiven Maßnahme von Kindern mit und ohne genetische Auffälligkeiten gleichkäme. Das widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention, die die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2009 ratifiziert hat.

"Alarmierender noch als die Frage nach der Kassenzulassung ist die schrittweise Entstehung eines gesellschaftlichen Klimas, das jede Behinderung zu einem Makel erklärt und Menschen mit Behinderungen und deren Eltern ausgegrenzt", sagt kfd-Bundesvorsitzende Mechthild Heil. "Jeder Mensch hat das Recht auf 'gesundheitliche Unvollkommenheit', ohne dass dies bewertet oder gewichtet wird. In einer gelebten inklusiven Gesellschaft muss daher jede und jeder willkommen sein."

Maria Flachsbarth, Präsidentin des KDFB, erklärt: "Wir stehen für das Recht jedes Lebens ein. Schwangere Frauen und ihre Partner brauchen qualitätsgesicherte, unabhängige und leicht verständliche Informationen, um selbstbestimmt über die Inanspruchnahme von Untersuchungen und Maßnahmen zu entscheiden. Auch brauchen wir für Eltern von Kindern mit Behinderungen noch viel mehr kontinuierliche, begleitende Unterstützungsangebote."

Die Bundesvorsitzende des SkF, Anke Klaus, ergänzt: "Unsere Erfahrungen zeigen, dass der Druck auf werdende Eltern wächst, alle diagnostischen Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen, um die Geburt eines Kindes mit bestimmten genetischen Auffälligkeiten zu verhindern. Die Anforderung des Gendiagnostikgesetzes an eine umfassende psychosoziale Beratung vor und nach jeder pränataldiagnostischen Untersuchung muss besser umgesetzt werden."

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. (SkF) Nadine Mersch, Referentin, Öffentlichkeitsarbeit Agnes-Neuhaus-Str. 5, 44135 Dortmund Telefon: (0231) 5570260, Fax: (0231) 55702660

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