Zum vierten bundesweiten Aktionstag "Suchtberatung Wieso? Weshalb? Darum!" am 9. November 2023 / Angebotseinschränkungen und Personalabbau in der Suchtberatung / Der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg fordert Aufstockung der Landesmittel für die ambulante Suchthilfe
(Stuttgart) - Laut Suchthilfestatistik für Baden-Württemberg 2022 werden jährlich rund 60.000 suchtgefährdete und abhängigkeitskranke Menschen von 103 Suchtberatungsstellen im Land beraten, begleitet und unterstützt. Aufgrund der bestehenden unzureichenden Finanzierung kommt es jetzt zum Stellenabbau und damit Angebotseinschränkungen in der ambulanten Suchthilfe. Unmittelbar betroffen sind die Landkreise Lörrach und Reutlingen: Ab kommendem Jahr müssen dort durch den Wegfall von Fachkraftstellen die Beratung und Präventionsangebote eingeschränkt werden mit fatalen Folgen für ca. 400 Betroffene. Anlässlich des vierten bundesweiten Aktionstags "Suchtberatung Wieso? Weshalb? Darum!" (9.11.) fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg vom Land, die ausreichende verbindliche Finanzierung von Suchtberatungsstellen in einem Nachtragshaushalt 2024 zu berücksichtigen beziehungsweise durch Sonderhilfszahlungen für die Jahre 2023/24 zu sichern.
Uta-Micaela Dürig, Vorständin Sozialpolitik des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg:
"Suchtgefährdete und abhängigkeitskranke Menschen haben häufig einen komplexen Unterstützungsbedarf und benötigen die Vermittlung in weiterführende Hilfen wie eine Behandlung, Rehamaßnahmen oder Schuldnerberatung. Dabei leisten Suchtberatungsstellen durch einen niedrigschwelligen Zugang zu Beratungs- und Präventionsangeboten einen unverzichtbaren Beitrag, der flächendeckend gesichert sein muss. Denn nicht behandelte Abhängigkeitsstörungen verursachen neben menschlichem, persönlichem Leid auch hohe Folgekosten durch psychische und körperliche Folgeerkrankungen, aber auch durch Arbeitslosengeld, Strafverfahren oder Scheidungsprozesse. Wir fordern vom Land, durch zusätzliche Mittel in einem Nachtragshaushalt 2024 oder mit Sonderhilfszahlungen für die Jahre 2023/24, das flächendeckende Angebot in der ambulanten Suchthilfe finanziell abzusichern und so einen Rückbau zu verhindern."
Laura Janca, Leitung der Fachstelle Sucht in Wiesloch des Baden-Württembergischen Landesverbandes für Prävention und Rehabilitation gGmbH (bwlv):
"Die Fachstelle Sucht Wiesloch ist eine von vier Suchtberatungsstellen im Rhein-Neckar-Kreis. Wir agieren also im Suchthilfeverbund und können mit den verschiedenen Hauptstandorten sowie den Außenstellen den Flächenlandkreis recht gut abdecken. Unsere Sorge ist, dass die prekäre finanzielle Lage in der wir uns aufgrund der unzureichenden Finanzierung befinden, dazu führen könnte, dass dies nicht mehr aufrecht erhalten oder eben nicht ausgebaut werden kann. Hilfesuchende Menschen brauchen die Suchtberatung vor Ort, die ihnen einen niedrigschwelligen Zugang zur Unterstützung ermöglicht. Die Fachkräfte vor Ort arbeiten dafür mit viel Herzblut und Engagement. Die Suchthilfe ist eine zentrale Säule der Daseinsvorsorge. Die Erhöhung der Landesförderung für die Suchtberatung ist existenziell wichtig für uns, damit wir unsere Arbeit so weiter führen und auch zukünftig noch weiter entwickeln können!"
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Landesverband Baden-Württemberg e.V.
Hina Marquart, Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hauptstr. 28, 70563 Stuttgart
Telefon: (0711) 2155-0, Fax: (0711) 2155-215
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