Zum Tag der Familie am 15. Mai 2023 / Familienarmut wirksam bekämpfen: Der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg fordert von Armut betroffene Kinder bei der Kita-Platzvergabe besonders zu berücksichtigen
(Stuttgart) - "Arbeitslosigkeit oder ein geringes Einkommen der Eltern sind die wichtigsten Gründe für Kinderarmut. Kinder aus armutsbetroffenen Familien können diesem Schicksal kaum entkommen. In Deutschland ist die soziale Vererbbarkeit von Armut besonders hoch. Die im Koalitionsvertrag der Landesregierung verankerte Familienförderstrategie ist eine Chance, Kinder- und Familienarmut umfassend und wirksam zu bekämpfen. Sie muss jetzt möglichst schnell entwickelt und konsequent umgesetzt werden. In die Entwicklung müssen die Freie Wohlfahrtspflege, Familienverbände und Betroffene eingebunden werden", erklärt Uta-Micaela Dürig, Vorständin Sozialpolitik beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg. Für mehr Bildungsgerechtigkeit von Anfang an brauche jedes Kind ab dem dritten Lebensjahr einen Kitaplatz. Studien zeigten, dass insbesondere Kinder aus sozial benachteiligten Familien weniger häufig einen Kita-Platz bekommen als andere. "Diese Kinder dürfen nicht zusätzlich benachteiligt werden. Im Gegenteil: Sie sollten bei der Kitaplatzvergabe besonders berücksichtigt werden und benötigen zusätzliche Bildungsangebote, damit auch der Schulstart beziehungsweise die Integration gut funktioniert. So gewinnen diese Kinder Zukunftschancen und können zu aktiven Mitgestalter*innen unserer Gesellschaft werden. Die vorhandenen personellen Fachkraft-Kapazitäten in der Kindertagesbetreuung sollten so eingesetzt werden, dass allen Kindern ab drei Jahren ein bedarfsgerechtes Bildungs- und Betreuungsangebot gemacht werden kann - auch wenn das zulasten einer längeren Öffnungszeit geht. Das Recht jedes Kindes auf Bildung muss an oberster Stelle stehen, wenn wir den Teufelskreis aus familiärer Herkunft und Bildungserfolg durchbrechen wollen", so Dürig weiter.
Auf Bundesebene sei die Einführung einer armutsfesten Kindergrundsicherung notwendig, die alle Sozial- und Teilhabeleistungen für Kinder zusammenführt und nicht auf das Bürgergeld angerechnet wird. "Kinder dürfen nicht mehr als Teil der Bedarfsgemeinschaft gelten. Kinder sind keine kleinen Arbeitslosen", so Dürig.
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