Zum Semesterstart: Kosten fürs Studium von der Steuer absetzen / So sparen Studierende Steuern!
(Hamburg) - Viele Studenten sind im Oktober ins Wintersemester gestartet. Seminarplan und Prüfungen stehen bei den meisten ganz oben auf der To-do-Liste. Ganz weit unten wird oft die Steuererklärung angesiedelt. Dabei lassen sich mit Ausgaben für das Studium womöglich später Steuern sparen. Das heißt für die Studenten, zeitnah Quittungen und Belege zu sammeln, die die Ausgaben für das Studium dokumentieren. Absetzbar sind beispielsweise Ausgaben für Lehrbücher, Schreibmaterial, den Laborkittel oder Kosten für ein privates Repetitorium, ein Praxis- oder Auslandssemester oder ein Promotionsvorhaben.
Verfügt der Student bereits über ein abgeschlossenes Studium oder eine Ausbildung, können diese Kosten für das sogenannte Zweitstudium in der Einkommensteuererklärung vollständig als Werbungskosten abgesetzt werden. Der Vorteil: ein Verlust kann in spätere Berufsjahre mitgenommen werden. Übrigens: Das Masterstudium gilt schon als zweites Studium.
Bei Studenten, die noch im Erststudium stecken, ordnet die Finanzverwaltung die Ausgaben bisher als Sonderausgaben ein, maximal 6.000 Euro pro Jahr können so geltend gemacht werden, und ein Verlustvortrag in spätere Berufsjahre ist nicht möglich. Die steuerliche Benachteiligung der Erststudienkosten nimmt der BdSt so nicht hin und unterstützt daher ein Musterklageverfahren eines BWL-Studenten. Das Verfahren liegt bereits dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor (Aktenzeichen: 2 BvL 24/14).
Das vom BdSt erstellte Informationsmaterial "Steuer & Studium Spezial" kann unter folgendem Link kostenlos abgerufen werden: http://www.steuerzahler.de/Steuer-Studium-Spezial/65213c75542i746/index.html
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Steuerzahler Hamburg e.V. (BdSt)
Pressestelle
Ferdinandstr. 36, 20095 Hamburg
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