Zum Energiekonzept der Bundesregierung: Zukunftsfähigkeit richtig planen
(Berlin) - Energetische Gebäudesanierung und energieeffizientes Bauen werden von der Bundesregierung zu Recht als Schlüsselbereiche für die Zukunft der Energieversorgung Deutschlands gesehen. Ob Neubau oder Bestandssanierung - angesichts der klimapolitischen Herausforderungen führt auch aus Sicht der Bundesarchitektenkammer kein Weg vorbei an der energieeffizienten Gestaltung von Gebäuden. Der Fokus sollte über das Gebäude hinaus auf die gesamtheitliche Betrachtung der Stadtgestaltung und die sinnvolle Integration energetischer Maßnahmen erweitert werden.
"Die Chance auf ein zukunftsfähiges Konzept wird nicht voll genutzt", kritisiert Prof. Arno Sighart Schmid, Präsident der Bundesarchitektenkammer, das Neun-Punkte-Programm der Bundesregierung. "Das Ziel, bis zum Jahr 2050 nahezu einen klimaneutralen Gebäudebestand zu haben, wird grundsätzlich begrüßt, ebenso wie die verschiedenen Vorschläge zur Förderung. Es handelt sich beim Energiekonzept um eine Vision, die ausführlich diskutiert werden sollte. Insbesondere zur Umsetzbarkeit im Gebäudebestand bedarf es weiterer Überlegungen. Die Frage des Klimaschutzes und der notwendigen Energieeinsparung im Gebäudebereich ist wichtig, sollte aber um den ganzheitlichen Ansatz der integrierten Stadtentwicklung ergänzt werden. Um die Zukunftsfähigkeit unserer gebauten Umwelt - vom Gebäude zum Stadtquartier zur Stadt - zu sichern, gehören Aspekte der Erhaltung der Stadt- und Ortsbilder ebenso dazu wie die des demographischen Wandels."
Das Ziel, im Neubau zeitnah zu "Nullemissions"-Gebäuden zu gelangen, ist für Planung und Ausführung eine Herausforderung, der sich die Architekten stellen. Im Bestand - und dieses über gesetzliche Zwangsverpflichtung - ist das Ziel des Energiekonzepts jedoch Vision. Technisch ist es nur für einen Teil der Bestandsgebäude erreichbar. Der Aufwand ist erheblich und oft wirtschaftlich weder sinnvoll noch tragbar. Bund, Land und Kommunen müssen noch stärker als Vorbilder fungieren.
Dass das Energiekonzept umfassende Überlegungen anstellt, wie mit Förderung und über degressive Abschreibung die Sanierungsquote maßgeblich erhöht werden kann, ist daher folgerichtig und ein erfolgversprechender Ansatz, wie Erfahrungen mit der jetzigen Städtebauförderung und den KfW-Programmen beweisen. Sofortiges Handeln ist nötig, damit die erheblichen Lasten gesellschaftlich getragen werden können. Bauherren und Eigentümern muss ein deutlicher Ansporn zu mehr Investitionen in energetische Maßnahmen und in Verbindung mit qualitätvoller Gestaltung ihrer Gebäude als Beitrag für eine lebenswerte Umwelt gegeben werden. Fest steht, dass diese die finanziellen Belastungen nicht allein tragen können. Bundesbauminister Peter Ramsauer hat für die energetische Altbausanierung jetzt einen Bedarf von über 2 Billionen Euro bis 2050 prognostiziert.
Dass die Bundesregierung parallel zum Energiekonzept mit ihrem Etatentwurf für 2011 gleichzeitig wichtige Förderprogramme wie das CO2-Gebäudesanierungsprogramm zusammenstreicht, ist in diesem Zusammenhang nicht nachvollziehbar und lässt Zweifel an der Durchgängigkeit und Ernsthaftigkeit des Konzepts aufkommen.
Wenn die Bundesregierung es ernst meint mit ihrem nationalen Energiekonzept, muss sie an vielen Punkten deutlich nacharbeiten.
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