Pressemitteilung | FMI - Fachverband Mineralwolleindustrie e. V.

Zukünftige Bundesregierung muss energiepolitische Ziele klar definieren und gute Rahmenbedingungen für günstiges Bauen und Wohnen schaffen

(Berlin) - Deutschland wird seine Klimaziele bis 2020 deutlicher verfehlen als bisher erwartet. Die zukünftige Bundesregierung muss daher zügig handeln und wirksame Maßnahmen ergreifen. Der FMI Fachverband Mineralwolleindustrie e.V. hat fünf politische Forderungen aufgestellt, die die Energiewende vor allem im Gebäudebereich voranbringen sollen. Mit einem Anteil von ca. 40 Prozent am Energieverbrauch und ca. 30 Prozent an den Treibhausgasemissionen bietet der Gebäudebestand schon heute riesige Einsparpotenziale. Doch die energetische Sanierung des Bestandes kommt nicht voran und die 2050-Ziele drohen ebenfalls zu scheitern.

Zu den Forderungen des FMI gehören verbesserte Anreize für die energetische Sanierung und die Stärkung des individuellen Sanierungsfahrplans. Die wichtigsten Voraussetzungen dafür sind, dass die Politik das Ziel "klimaneutral" sowie die Zielgröße "energetische Sanierungsrate" endlich konkret definiert und ein regelmäßiges Monitoring einführt.

Der hierzulande knappe und teure Wohnraum, vor allem in Ballungsgebieten, weitet sich zu einem immer größeren sozialen und gesellschaftlichen Problem aus. Der FMI schlägt deshalb vor, den Wohnungsbau durch schnelle, effiziente Dach-Aufstockungen auf Bestandsgebäuden anzukurbeln und erwartet von der Bundesregierung, dass diese die koordinierende Rolle bei der Umsetzung übernimmt.

Alle Forderungen und Maßnahmen des FMI im Überblick:

1) 2050-Ziel im Gebäudebereich definieren
Die Zielgröße "klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050" muss klar definiert werden, damit die geeigneten Maßnahmen langfristig politisch und wirtschaftlich ergriffen werden können. Angesichts der übergeordneten Klimaziele kristallisiert sich heraus, dass der Gebäudebereich ab 2050 keine Treibhausgasemissionen mehr verursachen darf. Das wird nur durch eine umfassende und tiefe Sanierung der Gebäudehülle möglich sein, so dass der verbliebene Energiebedarf vollständig durch gebäudenahe erzeugte erneuerbare Energien abgedeckt werden kann.

2) Energetische Sanierungsrate definieren und messen
Für Politik und Wirtschaft ist eine einheitliche Definition der energetischen Sanierungsrate und deren regelmäßiges Monitoring ein wichtiges Tool und Steuerungsinstrument zur Umsetzung der Klimaziele im Gebäudesektor. In der nächsten Legislatur muss damit begonnen werden, die Sanierungsrate mindestens alle zwei Jahre für Wohn- und Nichtwohngebäude zu erfassen.

3) Anreize für energetische Sanierung verbessern und verstetigen
Dazu gehört neben der Verstetigung des KfW CO2-Gebäudesanierungsprogramms für den selbstgenutzten Bereich vor allem die Einführung einer attraktiven steuerlichen Abschreibung von energetischen Sanierungsmaßnahmen, um zügig ausreichendes privates Kapital für die energetische Sanierung zu mobilisieren. Eine steuerliche Förderung sollte, im Falle der Vereinbarung im Koalitionsvertrag, zum 01.01.2018, eingeführt werden. Damit werden Unsicherheit und Zurückhaltung privater Bauherren bei geplanten Sanierungstätigkeiten verhindert.Zu einer Verbesserung der Anreize für die energetische Sanierung gehört aber auch die Vereinfachung der Fördersystematik und -antragstellung z.B. für die KfW-Förderung.

4) Stärkung des individuellen Sanierungsfahrplans
Der Gebäudeindividuelle Sanierungsfahrplan ist ein hervorragendes Beratungsinstrument, um Gebäudeeigentümer umfassend über den Zustand ihres Gebäudes, sinnvolle Sanierungsmaßnahmen und Fördermöglichkeiten zu beraten und damit die Motivation und den Anstoß für eine energetische Sanierung zu schaffen. Bund und Länder sollten zur Markteinführung die Erstellung des Sanierungsfahrplanes möglichst komplett fördern. Diese Förderung könnte degressiv gestaltet werden und etwa 2030 auslaufen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte der individuelle Sanierungsfahrplan Teil des Gebäudeenergieausweises für alle Gebäude sein, die einen Primärenergieverbrauch von >30kWh/m2a aufweisen.

5) Neuen Wohnraum durch Aufstockung schaffen - Ja zu einer 500.000 Dächer Initiative
Vor allem in Ballungsräumen, Groß- und Universitätsstädten ist der Wohnraum knapp und das Wohnen teuer. Aufstockungen bestehender Gebäude können einen wesentlichen Beitrag zur Lösung des Wohnungsmangels leisten. Denn die Potentiale für Aufstockungen in Deutschlands Ballungszentren sind enorm: Mehr als 1,5 Mio. zusätzliche Wohnungen können hier schnell, kostengünstig und effizient durch Dach-Aufstockung entstehen. Das hat eine Studie der TU Darmstadt und des ISP Pestel Institutes für Systemforschung Hannover bereits 2015 festgestellt. Um das große Potential zu heben, müssen baurechtliche und wirtschaftliche Hemmnisse auf kommunaler, Landes- und Bundesebene beseitigt und Investoren für die Schaffung neuen Wohnraums durch Aufstockungen und Dachausbauten begeistert werden. Wir regen an, dass die neue Regierungskoalition einen Masterplan zur Erschließung dieser Potentiale in Auftrag gibt und in der Umsetzung die Bundesebene eine aktive, koordinierende Rolle, vergleichbar zum Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen, einnimmt. Ziel soll sein, mit einer 500.000 Dächer Initiative attraktiven neuen Wohnraum in Ballungsgebieten zu schaffen.

Quelle und Kontaktadresse:
(FMI) Fachverband Mineralwolleindustrie e. V. Pressestelle Friedrichstr. 95, 10117 Berlin Telefon: (030) 27594452, Fax: (030) 28041956

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