Zügige Verabschiedung geplanter Gesetze und Maßnahmen für Kontinuität bei Erneuerbaren notwendig
(Berlin) - Der BEE mahnt eine konsequente und zügige Umsetzung zentraler Gesetzesvorhaben noch in dieser Legislatur an. „Die Erneuerbare-Energien-Branche ist bereit, einen starken Beitrag zur Stabilität und Nachhaltigkeit unseres Energiesystems zu leisten. Eine klare und entschlossene Gesetzgebung ist jetzt entscheidend, um den Ausbau ohne Verzögerungen weiterzuführen und Deutschlands Energiestandort zu sichern“, so BEE-Präsidentin Simone Peter.
Der BEE begrüßt die Initiative der Bundesregierung zur Senkung der Strompreise, um Industrie und private Haushalte zu entlasten. Die Abfederung der Netzentgelte ist ein sinnvoller, kurzfristig umsetzbarer Schritt, sollte aber um die Senkung der Stromsteuer ergänzt werden. “Diese Maßnahmen reduzieren Energiekosten und steigern die Attraktivität der Stromnutzung, was dringend notwendige Flexibilitäten im Energiesystem mobilisiert”, so BEE-Präsidentin Simone Peter.
Die geplante Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sieht wichtige Regelungen zur Steigerung der Kosteneffizienz bei der Einspeisung von Erneuerbaren vor, wie beispielsweise die vom BEE vorgeschlagene Überbauung von Netzverknüpfungspunkten (NVP). “In den kommenden Jahren werden absehbar große Kapazitäten Erneuerbarer Energien zusätzlich in das Netz drängen. Dafür müssen nun frühzeitig Anschlusskapazitäten bereitgestellt werden. Die NVP-Überbauung kann hier ein Stück weit den Druck aus den Netzen nehmen”, so Peter. Dabei muss sichergestellt werden, dass bestehende Fehler korrigiert werden. Zudem spricht sich der BEE dafür aus, die Direktbelieferung der Industrie durch Erneuerbare-Energien-Anlagen kurzfristig zu ermöglichen. Diese Maßnahme entlastet sowohl den Netzausbau als auch die öffentlichen Haushalte.
Die Förderprogramme zur finanziellen Unterstützung der Wärmewende in Gebäuden und Wärmenetzen müssen ohne Brüche und auskömmlich ausgestattet weiterlaufen. Entsprechende Haushaltsmittel sind einzustellen, um eine weitere Verunsicherung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern bzw. Planungsunterbrechungen bei der Kommunalen Wärmeförderung zu verhindern.
Für die gesicherte Versorgung durch steuerbare Bioenergie drängt der BEE auf eine Übergangslösung. Viele Biogasanlagen stehen mit Auslaufen des EEG-Vergütungszeitraums kurz vor dem Aus. Der BEE empfiehlt daher, das Ausschreibungsvolumen für Biomasseanlagen einmalig im Jahr 2025 auf 1.800 MW anzuheben.
Neben den oben genannten Punkten plädiert der BEE für die schnelle Verabschiedung weiterer bereits weit vorangeschrittener Gesetzesinitiativen, darunter das Geothermiegesetz, das Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz sowie die 38. Bundesimmissionsschutzverordnung.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE), Adrian Röhrig, Referent(in), EUREF-Campus 16, 10829 Berlin, Telefon: 030 27581700