Pressemitteilung | Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (VFA)

Zügige Verabschiedung der Biopatentrichtlinie im Bundestag

(Berlin) - "Angemessener und effektiver Patentschutz für biotechnologische Erfindungen ist essentiell für den therapeutischen Fortschritt und die Investitionen der forschenden Arzneimittelhersteller. Wir fordern daher den Bundestag auf, dass die EU-Biopatentrichtlinie zügig beraten und verabschiedet wird", diesen Appell richtete die Hauptgeschäftsführerin des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller (VFA), Cornelia Yzer, am 21. Juni 2001 an die Abgeordneten des Bundestages. Das Parlament berät am 21. Juni 2001 in der ersten Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Biopatentrichtlinie in deutsches Recht. Die Frist zur Umsetzung war bereits im Juli 2000 abgelaufen. "Wir haben schon wertvolle Zeit verstreichen lassen. Unser wichtigster europäischer Standort-Konkurrent Großbritannien hat die Richtlinie bereits umgesetzt", kritisierte Yzer.

Die forschenden Arzneimittelhersteller sehen die derzeitige Biotech-Patent-Debatte in Deutschland mit Desinformationen belastet. Die VFA-Hauptgeschäftsführerin stellte klar: "Bei der Biopatentrichtlinie geht es nur um patentrechtliche Inhalte, nicht um allgemeine ethische Fragen der Biotechnologie." Ziel der Richtlinie ist es, in der Gemeinschaft harmonisierte Regelungen für Patente auf biotechnologische Erfindungen festzuschreiben, bestehende Rechtsunsicherheiten zu beseitigen und das Patentrecht – soweit erforderlich - mit Blick auf die Biotechnologie zu modernisieren.

"Die Biopatentrichtlinie präzisiert auf der Basis der bereits seit vielen Jahren geltenden Patenterteilungspraxis des Europäischen Patentamtes das Patentrecht für biotechnologische Erfindungen", erläuterte Yzer und unterstrich, dass die Richtlinie klare ethische Begrenzungen für die Patentierung biotechnischer Erfindungen setzt. So sind Verfahren, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen - insbesondere Eingriffe in die Keimbahn – sowie Verfahren zum Klonen von menschlichen Lebewesen vom Patentschutz ausgeschlossen. "Gegenteilige Behauptungen, die immer wieder geäußert werden, werden auch durch ständige Wiederholungen nicht wahrer."

Erst in der vergangenen Woche hatte der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof empfohlen, die Nichtigkeits-Klage der Niederlande gegen die Biopatentrichtlinie abzuweisen. Er begründete dies unter anderem auch damit, dass die Richtlinie sowohl mit EU-Recht vereinbar ist als auch angemessene ethische Standards für die Patentierbarkeit biotechnologischer Erfindungen enthält, die sogar über die heute geltenden Standards hinausgehen. Das Europäische Parlament hatte zudem erst kürzlich alle Mitgliedsstaaten nachdrücklich aufgefordert, die Richtlinie unverzüglich umzusetzen.

Der VFA hält es für kontraproduktiv und dem Forschungs- und Wirtschaftsstandort sowie der Biotechnologie insgesamt für abträglich, wenn die Umsetzung weiter verzögert wird oder aber gar die kurzfristige Revision oder Nichtumsetzung der Richtlinie propagiert werden. "Wir sind der Auffassung, dass - wie es die Richtlinie auch vorsieht - die Erfahrungen mit der Umsetzung und die Patenterteilungspraxis in den nächsten Jahren sorgfältig beobachtet und ausgewertet werden sollten. Vorschnellen Aktionismus lehnen die forschenden Arzneimittelhersteller strikt ab", betonte Yzer abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (VFA) Hausvogteiplatz 13 10117 Berlin Telefon: 030/206040 Telefax: 030/

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