Zuckermarktordnung enthält unverzichtbare Vorteile / Sonnleitner sieht Möglichkeiten der Weiterentwicklung
(Berlin) - Die Zuckermarktordnung ist kein Auslaufmodell. Sie bietet vielmehr alle Möglichkeiten einer Weiterentwicklung mit Vorteilen für die Verbraucher, die Zuckerrübenanbauer, die heimische Wirtschaft und die Entwicklungsländer. Dies stellte der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, auf einer Festveranstaltung zum 100jährigen Bestehen des Rheinischen Zuckerrübenbauernverbandes im rheinischen Neuss fest. Er forderte eine Fortentwicklung der bestehenden Marktordnung. Die Zuckerrübenbauer und die Zuckerindustrie hätten in den vergangenen 100 Jahren eine äußerst erfolgreiche Entwicklung erlebt, die auf Innovationen basiere. Zucker sei und bleibe ein hochwertiges Nahrungsmittel. Durch den Auf- und Ausbau des Bio-Ethanols entstünden mit der Zuckerrübe auch weitere innovative und fortschrittliche Marktentwicklungen. Für solche neuen Märkte sei weiterhin Pioniergeist erforderlich. Die damit verbundenen Risiken seien gerade auf der Grundlage einer verlässlichen Marktordnung sinnvoll und tragbar.
Auf das System der Mengenregulierung durch nationale Zuckerquoten in der EU könne deshalb nicht verzichtet werden, würden dadurch auch kostendeckende Erzeugerpreise gewährleistet. Deshalb habe der DBV gemeinsam mit den Zuckerrübenverbänden in großer Geschlossenheit gegenüber der EU-Kommission deutlich gemacht, dass keine der von ihr vorgeschlagenen "Optionen" für eine Reform der Zuckermarktordnung eine realistische Basis darstelle, betonte Sonnleitner. So bedeute eine weitere Liberalisierung nichts anderes als die Verdrängung des Rübenzuckers durch den Rohrzucker. Gleiche Wirkungen hätten Preissenkungen, mit denen ein Marktausgleich angesichts der Unterschiede in den Produktionskosten zwischen Europa und Brasilien illusionär sei. "Ich werde jede Verdrängung der Zuckerrübe zugunsten des Zuckerrohrs auf das Härteste bekämpfen", betonte Sonnleitner.
Für die Zukunft des heimischen Zuckerrübenanbaus sei folgreich ein gewisser Außenschutz unverzichtbar. Ansonsten würden agroindustrielle Komplexe in Brasilien und Südafrika unter dem Deckmantel der Entwicklungshilfe den heimischen Familienbetrieben beim Zuckeranbau die Existenzgrundlage nehmen. Jedem politisch Verantwortlichen müsse deshalb klar sein, dass es in der Diskussion über den Außenschutz bei den WTO-Verhandlungen nicht wirklich um Entwicklungshilfe ginge, sondern um die Monopolisierung des Zuckermarktes durch Brasilien und einige andere Rohrzucker anbauende Länder zu Lasten der EU und der wirklichen Entwicklungsländer. Denn die ärmsten Länder der Welt erhielten von der EU bereits jetzt vorbildlich die Möglichkeiten für Zuckerimporte zu europäischen Preisen. Deshalb scheine auch in diesen Staaten die Erkenntnis zu greifen, dass sie den Kampf für eine sachgerechte Reform der EU-Zuckermarktordnung unterstützen müssten, stellte Sonnleitner fest.
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