Pressemitteilung | (DMFV) Deutscher Modellflieger Verband e.V.

Zu viele Unklarheiten / DMFV lehnt EASA-Vorschläge als untauglich ab

(Bonn) - Seit Monaten beschäftigt die angekündigte Novellierung der Luftverkehrsordnung den Deutschen Modellflieger Verband (DMFV), der auf politischer Ebene und mit der Initiative Pro Modellflug für den Erhalt des Hobbys in Deutschland kämpft. Doch während man mit dem zuständigen Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) auf einem guten Weg ist, gibt es auf europäischer Ebene Bestrebungen, die zu Lasten der Modellflieger gehen könnten. Die kürzlich veröffentlichten konkreten Vorschläge der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) zur Einführung eines Rechtsrahmens für Drohnen in der Europäischen Union lassen hier zumindest Schlimmes befürchten. In einer ausführlichen Stellungnahme hat der DMFV gegenüber der EASA die Berücksichtigung der Interessen der Modellflieger eingefordert - und sucht parallel den Schulterschluss mit seinen europäischen Partnern.

Mit der Herausgabe des "Prototype Commission Regulation on Unmanned Aircraft Operations" hat die Europäischen Agentur für Flugsicherheit die ersten Planungen aus dem Herbst 2015 dafür konkretisiert, wie ein einheitlicher Rechtsrahmen für Drohnen in der Europäischen Union aussehen könnte. Und wie der Deutsche Modellflieger Verband (DMFV) bereits in der Auseinandersetzung auf nationaler Ebene gegenüber dem BMVI wiederholt betont hat, begrüßt man als größte und wichtigste europäische Interessenvertretung für Modellflieger grundsätzlich alle Maßnahmen, die zu einer sinnvollen Optimierung der Luftsicherheit beitragen. Allerdings sind die Vorschläge der EASA nicht dazu geeignet, hier auf europäischer Ebene für ein Mehr an Sicherheit beziehungsweise eine die Interessen aller Beteiligten ausgewogen berücksichtigende Lösung zu sorgen.

Positiv bewertet der DMFV, dass die EASA die ordnungspolitische Funktion der Modellflugverbände einschließlich derer nachgewiesenen Sicherheitsstandards anerkennt. Und auch eine bis voraussichtlich 2020 geplante Übergangsregelung, nach der für Verbände und deren Mitglieder weiterhin die bestehenden nationalen Regelungen gelten, begrüßt der DMFV. Dennoch: Die EASA-Pläne lassen zu viel Interpretationsspielraum und sorgen auf nationaler Ebene nicht für die nötige Rechtssicherheit, die angesichts eines sprunghaft wachsenden Marktes auf kommerzieller sowie privater Ebene erforderlich ist. So fehlt weiterhin eine klare Abgrenzung zwischen kommerziell genutzten, autonom fliegenden Drohnen auf der einen und Flugmodellen auf der anderen Seite, welche zum Zwecke der Freizeitgestaltung eigengesteuert und eingreifbar auf Sichtweite betrieben werden. Der DMFV wird hier keinerlei Einschränkungen für den erlaubnisfreien Modellflugsport und einen in der Praxis untauglichen Rechtsrahmen akzeptieren.

Der DMFV hat der Europäischen Agentur für Flugsicherheit daher eine entsprechende Stellungnahme zukommen lassen und seinen Standpunkt unmissverständlich deutlich gemacht. Zudem befindet sich der Deutsche Modellfliger Verband in engem, vertrauensvollen Kontakt mit den anderen europäischen Verbänden, sodass ein abgestimmtes Vorgehen sicher gestellt ist. Des Weiteren hat der DMFV bereits intensive Kontakte zur europäischen Politik geknüpft, um effizient und wirkungsvoll für die Interessen seiner Mitglieder und aller Modellflieger in Europa einstehen zu können. Zusätzlich hat auch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur dem DMFV seine Unterstützung bei dessen Bemühungen auf europäischer Ebene zugesagt.

Quelle und Kontaktadresse:
DMFV Deutscher Modellflieger Verband e.V. Pressestelle Rochusstr. 104-106, 53123 Bonn Telefon: (0228) 97850-0, Fax: (0228) 97850-85

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