Zu starre Grenzen für Öffentlich-Rechtliche im Netz
(Berlin) - Als ungeeignet für die weitere Entwicklung der Öffentlich-Rechtlichen im Internet hat der Deutsche Journalisten-Verband am gestrigen Donnerstag (12. Juni 2008) den Kriterienkatalog der Ministerpräsidenten für deren Gespräche mit der EU-Kommission bezeichnet. Die Länderchefs hatten sich gestern (12. Juni 2008) darauf verständigt, vor ihrer Unterschrift unter den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag erst die EU-Kommission zu konsultieren und danach öffentlich-rechtliche und private Sender sowie Verleger anzuhören. Grundlage soll ein Arbeitsentwurf der Rundfunkkommission sein, der von den Ministerpräsidenten in wesentlichen Punkten gebilligt wurde. Demnach dürfen die Online-Angebote von ARD und ZDF keine elektronische Presse darstellen und müssen auf kommerzielle Angebote verzichten. Die Internet-Aktivitäten sollen ausschließlich sendungsbezogen sein, die Abrufbarkeit von Sendungen im Internet muss auf sieben Tage beschränkt werden. Eine finanzielle Deckelung der Online-Ausgaben ist nicht vorgesehen.
"Das sind zu starre Grenzen für die Öffentlich-Rechtlichen im Netz", kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken den Arbeitsentwurf. "So ist kein publizistisch interessanter Internet-Auftritt zu schaffen, der die vorhandene Palette von Angeboten im Netz sinnvoll bereichert." Er forderte die Ministerpräsidenten auf, den Arbeitsentwurf vor ihren Konsultationen mit der EU-Kommission zu überarbeiten. "Richtschnur muss der publizistische Wettbewerb im Internet sein."
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