Zu hohe Mehrkosten durch Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und Erneuerbare-Energien-Gesetz
(Essen) - VIK hält eine Belastung der Stromkunden bedingt durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz) in Höhe von durchschnittlich 0,18 Pf/kWh für angemessen. Bei den Mehrkosten durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) können die Belastungen je nach Region sogar auf Null absinken.
Die Jahresabrechnung 2000 der Deutschen Verbundgesellschaft (DVG) ist zu hoch und spiegelt andere, aus Sicht des VIK überzogene, Mehrkosten. Bei der DVG-Berechnung ergeben sich aufgrund des KWK- Gesetzes und des EEG Mehrkosten von insgesamt knapp 1 Pf/kWh; das KWK-Gesetz schlägt dabei mit 0,43 Pf/kWh und das EEG mit 0,48 Pf/kWh zu Buche.
Die von der DVG vorgelegte Berechnung der Belastungen von Stromverbrauchern ist nach Ansicht des VIK unvollständig und verschweigt wichtige Faktoren, die zu einer deutlichen Ermäßigung der gesetzlichen Kosten führen. So darf laut VIK nur tatsächlicher KWK-Strom nach dem KWK-Gesetz gefördert werden. Jede Einbeziehung von Kondensationsstrom widerspricht dem Gesetz. Auch ist eine Umlage der Mehrkosten auf Basis des insgesamt verbrauchten Stroms vorzunehmen.
Bei der Berechnung der EEG-Mehrkosten darf zudem nicht verschwiegen werden, dass mit diesem Gesetz eine vorher gültige Regelung, die ebenfalls Kosten verursachte, abgeschafft wurde.
Durch den Wegfall des alten Stromeinspeisungsgesetzes entsteht der Stromwirtschaft eine jährliche Entlastung von ca. 1,3Mrd.DM. Zudem ist ein bestimmter Marktwert des geförderten EEG-Stroms zu berücksichtigen.
VIK rät vor diesem Hintergrund allen Stromkunden zu einer genauen Gegenrechnung der geforderten Zuschläge.
Quelle und Kontaktadresse:
VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V.
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45128 Essen
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