Zigarettenindustrie: Totalwerbeverbot für Zigaretten verfassungswidrig
(Berlin) - Der Deutsche Zigarettenverband DZV hat mit Empörung auf die Ankündigung von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) reagiert, dem Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zum Totalwerbeverbot für Tabakerzeugnisse vorzuschlagen. Die Ausweitung der schon seit Jahrzehnten bestehenden Werbeverbote im Fernsehen, Radio, Internet, Zeitungen und Zeitschriften auf die Außen- und Plakatwerbung und Einschränkungen bei der Kinowerbung kommen einem Totalwerbeverbot für Tabakerzeugnisse gleich. Faktisch können die Hersteller künftig nur noch mit ihren Kunden kommunizieren, wenn sie bereits im Laden stehen. Damit dürfte erstmals nicht mehr für ein legales und gegenüber Erwachsenen frei handelbares Produkt geworben werden.
Der Deutsche Zigarettenverband erklärte heute in Berlin, dass mit dem Gesetzentwurf gleich mehrere Grundrechte in bisher nie gekannter Intensität verletzt werden. Dem geplanten Gesetzentwurf steht die Verfassungswidrigkeit auf der Stirn geschrieben, denn der Einschränkung des Eigentumsrechts und des Grundrechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb fehlt die verfassungsrechtliche Rechtfertigung. Erst in dieser Woche hatte die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) neueste Daten zur Raucherprävalenz bei Kindern und Jugendlichen veröffentlicht. Danach ist diese Zahl von 27,5 Prozent vor zehn Jahren auf nunmehr 7,8 Prozent gesunken, während fast 80 Prozent der Kinder und Jugendlichen als sogenannte Nieraucher keinerlei Kontakt zu Tabakerzeugnissen haben. Damit hat sich die bestehende Regulierung ohne Schockbilder und Totalwerbeverbote bewährt. In keinem europäischen Land hat es einen derartigen Sturzflug der Raucherprävalenz der Unter-18-Jährigen gegeben. Sie liegt in Ländern mit Totalwerbeverboten und Schockbildern sogar deutlich höher als in Deutschland. Deshalb gibt es keinen Zusammenhang zwischen dem Kinder- und Jugendschutz und der Werbung, die sich ausschließlich an erwachsene Raucher richtet.
DZV-Geschäftsführer Jan Mücke warf Schmidt vor, er plane mit dem Gesetzentwurf einen "Anschlag auf die ordnungspolitischen Prinzipien der Marktwirtschaft". Mit diesem Gesetzentwurf beweist die amtierende Bundesregierung nicht nur ihre Grundrechtsblindheit, sie schafft damit die Regulierungsblaupause für alle Genussmittel, von denen potentiell gesundheitliche Gefahren ausgehen. Schon gibt es erste Forderungen aus der Politik, Zucker wie Tabak zu regulieren. "Dieser Tugendfuror wird auch vor Wein, Bier, Spirituosen und fetthaltigen Erzeugnissen keinen Halt machen. Deshalb sind die Abgeordneten des Deutschen Bundestages jetzt gefordert, diesem Neopuritanismus Einhalt zu gebieten und dem Gesetzentwurf die Zustimmung zu verweigern", sagte Mücke abschließend in Berlin.
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