ZIA zum Fondsmarktstärkungsgesetz
(Berlin) - „Die Öffnung des geschlossenen Sondervermögens für Privatanleger ist ein weiterer Schritt hin zu mehr Investitionen in Wirtschaft und Infrastruktur“, kommentiert ZIA-Präsidentin Iris Schöberl das Fondsmarkstärkungsgesetz, das nach dem Kabinettsbeschluss jetzt in die parlamentarische Beratung geht. Bisher waren diese Fonds allein institutionellen Anlegern vorbehalten. „Mit der Erweiterung auf das Publikumssegment wird eine langjährige ZIA-Forderung aufgegriffen“, so Schöberl.
Das „Geschlossene Sondervermögen“, das durch das Fondsstandortverbesserungsgesetz als neues Fondsvehikel eingeführt wurde, war bisher beschränkt auf den Spezialfonds und damit nur institutionellen Kunden zugänglich. Die Neuerungen im Publikumsbereich bieten nun mehr Flexibilität bei der Fondsauflage und verschlanken den administrativen Aufwand.
Die Vorteile: Es muss keine Gesellschaft gegründet und ins Handelsregister eingetragen werden. Investmentmanager können wesentlich schneller agieren. Zudem können Anteile am geschlossenen Sondervermögen in Depots gehalten, also auch einfacher übertragen werden.
Der ZIA mahnt für die anstehenden Beratungen im Bundestag zur Eile. „Wir brauchen in endlich mehr Tempo bei den Entscheidungen. Das Gesetz ist gut für die deutsche Wirtschaft und für private Anleger“, betont Schöberl. Ohne private Investitionen seien die Kosten der Transformation nicht zu stremmen.
Hintergrund: Das Fondsmarktstärkungsgesetz dient in erster Linie der Umsetzung der EU-Richtlinie AIFMD II in nationales Recht, durch die beispielsweise europäisch harmonisierten Regelungen zur Auflage von Kreditfonds eingeführt werden. Über die EU-Umsetzung hinaus enthält das Gesetz auch nationale Zusatzregelungen, die zur Stärkung des Fondsmarkts beitragen sollen. Dazu gehört neben dem geschlossenen Sondervermögen für Publikumsfonds auch die Einführung von Bürgerbeteiligungen in Gestalt geschlossener Publikumsfonds.
Quelle und Kontaktadresse:
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