Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks

Zentralverband verurteilt Berufsbildungsvalidierungsgesetz als Angriff auf die duale Ausbildung

(Köln) - Mit Unverständnis reagiert der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) auf den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG).

In einer Stellungnahme äußert der Verband seine Bedenken bezüglich der Auswirkungen des Gesetzesentwurfs auf die duale Berufsausbildung und die Qualitätssicherung im Handwerk. Der ZV fordert dringend die Überarbeitung des Entwurfs. Die Branche steht vor großen Herausforderungen. Nachwuchsgewinnung, Fachkräftesicherung und die Verbesserung der Qualitätsstandards sind immens wichtige Themen, die angegangen werden müssen. Daher begrüßt der ZV die grundlegende Zielsetzung des Referentenentwurfs.

"Auf dem Papier wurden die Probleme seitens des Ministeriums erkannt", sagt ZV-Präsidentin Manuela Härtelt-Dören. "Ich glaube aber nicht daran, dass dieses Gesetz nachhaltig zur Lösung unserer Probleme beitragen wird. Die Unternehmen werden weiter belastet. Es kommt zu noch mehr Bürokratie. Das Schlimmste ist aber, dass damit unser Berufsbild, völlig unnötig, beschädigt und einen irreparablen Imageschaden davontragen wird. Das ist in keiner Weise hinnehmbar." Der ZV bemängelt insbesondere, dass der Entwurf fundamental in die Strukturen der dualen Berufsbildung eingreift. "Es wird ein Parallelsystem geschaffen, welches den direkten Zugang zur Meisterprüfung ermöglicht und damit in direkter Konkurrenz zum System der dualen Ausbildung steht", bewertet Christian Hertlein, ZV-Berufsbildungsexperte, das Gesetz.

Für die Gleichstellung einer staatlich anerkannten Gesellenprüfung mit fachpraktischen und fachtheoretischen Inhalten mit der vorgeschlagenen Feststellung von beruflichen Handlungsfähigkeiten existiert laut ZV keine nachvollziehbare Grundlage. Weiter kommentiert Hertlein: "Das ist wie Äpfel mit Birnen vergleichen. In diesem Zusammenhang kann ich die politische Forderung nach Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung nicht mehr wirklich ernst nehmen." Darüber hinaus besteht kein echter Mehrwert für das Handwerk, denn Teile der im Entwurf angedachten Änderungen existieren bereits heute im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und ermöglichen einen qualifizierten Abschluss mit Zugang zur Meisterprüfung auf Basis von Berufserfahrung. Durch die Gleichstellung werden sowohl der Abschluss der Gesellenprüfung als auch die Fortbildungsstufe des Meisters entwertet, was zu einer Schwächung der Berufsabschlüsse und einem Imageverlust des Berufsbilds führen wird.

Weiter wird befürchtet, dass der Entwurf falsche Signale an Jugendliche sendet. "Was eindeutig fehlt, ist eine Abgrenzung der Zielgruppen. Die Einführung einer Altersuntergrenze von 25 Jahren ist ein absolutes Muss", erklärt Härtelt-Dören. Eine Altersuntergrenze fehlt im aktuellen Entwurf. Neben der Gleichstellung bemängelt der ZV ebenso das geplante Prüfungsverfahren. Von schriftlichen Verfahren wird explizit Abstand genommen. Die Prüfung praktischer Fähigkeiten ist zwar als Prüfinhalt aufgeführt, kann aber nach dem Gesetzesentwurf zum Teil auch per Darstellung von Facharbeiten der letzten zwei Jahre dokumentiert werden. Die Prüfung von Theorieteilen wird im Entwurf nicht beschrieben. Diese Form der Prüfung kann einem Vergleich mit den Gesellenprüfungen Teil 1 und Teil 2 nicht standhalten. Zentrale Themenbereiche wie die finanzielle Belastung der Betriebe, eine Einführung einer Altersuntergrenze von 25 Jahren, Inhalt und Ablauf des Feststellungsverfahrens und die Gleichwertigkeit von Abschlussprüfung und Feststellungsverfahren müssen neu überarbeitet werden. Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks fordert daher eine eingehende Prüfung des Entwurfs.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks Bele Graniger, Pressereferentin Tel-Aviv-Str. 3, 50676 Köln Telefon: (0221) 9730370, Fax: (0221) 973037 30

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