Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Zensusgesetz: Bund muss die Kosten vollständig übernehmen

(Berlin) - "Die deutschen Städte- und Gemeinden wehren sich generell dagegen, dass der Bund Regelungen trifft, für die die Kommunen zu zahlen haben", das erklärte Dr. Gerd Landsberg, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des DStGB, am 7. September 2001 in Berlin.

Hintergrund sind die Vorbereitungen für eine Volkszählung und das hierzu erforderliche Zensusvorbereitungsgesetz im Deutschen Bundestag. Durch die Bestimmungen des Zensusgesetzes soll die Tauglichkeit von bereits existierenden Datenquellen für die Volkszählung geprüft werden.

"Auf Länder und Kommunen kommen beispielsweise hier zur Ausführung des geplanten Gesetzes Kosten in Höhe von etwa 33 Mio. DM zu. Diese Summe ist zwar nicht so hoch, wie andere Belastungen, die den Kommunen aufgestülpt wurden - wie z.B. die ständig steigenden Sozialhilfelasten. Wichtig ist für die Städte und Gemeinden allerdings ein Grundsatz: Wer bestellt, der bezahlt auch!", so Dr. Landsberg weiter.

Es entspricht bereits seit langem einer zentralen Forderung des kommunalen Spitzenverbandes, das so genannte Konnexitätsprinzip auch in der Verfassung rechtlich zu verankern. Konnexität bedeutet, dass derjenige, der eine öffentliche Leistung anordnet, auch die Kosten hierfür zu tragen hat. "Es ist einfach nicht mehr hinnehmbar, dass in der Bundespolitik Entscheidungen gefällt werden, und die Kommunen danach für die Kosten hierfür aufzukommen haben. Es geht auch anders, wie das Beispiel Österreich zeigt. Dort ist folgendes verfassungsrechtlich festgelegt: Wenn der Gesetzgeber durch eine neue Regelung den Kommunen Kosten verursacht, muss er mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Vereinbarung über die Finanzierung treffen, oder die Kosten selbst übernehmen", so Dr. Landsberg.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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