Pressemitteilung | Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V (BDZV)

Zeitungsverleger lehnen Referentenentwurf für neues Urhebervertragsgesetz ab

(Berlin) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat gestern in Berlin die Kernregelungen des von der Bundesjustizministerin vorgelegten Referentenentwurfs für ein neues Urhebervertragsgesetz als "völlig unannehmbar" und für die gesamte Medienwirtschaft in hohem Maße schädlich abgelehnt. Sie sähen schwere Eingriffe in die Vertragsfreiheit und Privatautonomie vor, erklärte der Präsident des BDZV, Helmut Heinen. Die Kritik der Verleger konzentriert sich vor allem darauf, dass individuell geschlossene Vereinbarungen zwischen Autor und Verlag künftig nicht mehr gelten sollen. Ebenso abwegig seien Kollektivverträge für freie Unternehmer, die im Zweifel per Zwangsschlichtung den Verlagen abgepresst werden sollen, erklärte Heinen.

Völliges Unverständnis äußerten die Zeitungsverleger darüber, dass die mit den anderen Medienorganisationen erarbeiteten Vorschläge für ein Urhebervertragsrecht in dem Referentenentwurf keine Beachtung gefunden hätten. Die Medienwirtschaft hatte im April einen begründeten Regelungsvorschlag unterbreitet, der das Interesse der Autoren an einer angemessenen Vergütung berücksichtigt. Er vermied jedoch - anders als der Referentenentwurf - unangemessene Eingriffe in die grundrechtlich gewährleistete Privatautonomie.

Der Präsident des BDZV appellierte an Bundesregierung und Parlament, die komplizierte Materie mit den Beteiligten ausführlich zu diskutieren, um zu praxisgerechten Lösungen zu gelangen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) Markgrafenstr. 15 10969 Berlin Telefon: 030/7262980 Telefax: 030/726298299

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