Pressemitteilung | Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V (BDZV)

Zeitungsverleger: Kosten in den Unternehmen müssen abgesenkt werden / Tarifpolitik kann nicht ausgespart werden

(Frankfurt am Main) - In der zweiten Verhandlungsrunde über einen neuen Gehalts- und Manteltarifvertrag für Redakteure an Tageszeitungen hat der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) am 30. Oktober in Frankfurt am Main seine Forderungen bekräftigt. "Es geht darum, die Qualität unserer Zeitungen langfristig zu sichern, die Flächentarifverträge zu sichern und Arbeitsplätze zu sichern", sagte Verhandlungsführer Werner Hundhausen.

Um dies zu erreichen, müssten angesichts der anhaltend schwierigen wirtschaftlichen Lage die Kosten in den Unternehmen in allen Bereichen abgesenkt werden. Es sei illusorisch zu glauben, die Tarifpolitik könne davon ausgespart bleiben.

Über die Vorstellungen der Zeitungsverleger – Veränderungen beim Urlaubsgeld (68 statt 100 Prozent eines Monatsgehalts), Dauer des Jahresurlaubs (30 Tage statt bis zu 35 Tagen) sowie einer Korrektur bei der Anrechnung der Berufsjahre - wird am 24. November in Frankfurt erneut verhandelt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) Markgrafenstr. 15 (Haus der Presse), 10969 Berlin Telefon: 030/7262980, Telefax: 030/726298299

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