Zeitungsverleger begrüßen "Aus" für Tabakwerbeverbot
(Berlin) - Als "einen Sieg für die Kommunikationsfreiheit" hat der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) am 5. Oktober in Berlin die Aufhebung des Tabakwerbeverbots bezeichnet. Das Gericht habe bestätigt, dass die EU-Instanzen ohne jede rechtliche Grundlage die Freiheit der Werbung und damit die Kommunikationsfreiheit schlechthin einschränken wollten.
Ausdrücklich würdigte der BDZV das Engagement der Bundesregierung, die die Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht hatte. Die Zeitungsverleger hofften, dass mit dieser Entscheidung die Debatte um weitere Werbeverbote beendet sei. Bekanntlich stünden in Brüssel und Straßburg Werbebeschränkungen bis hin zum Verbot der Werbung für Kinderspielzeug auf der Agenda. Es sei überhaupt nicht nachvollziehbar, dass einerseits Produkte auf legale Weise hergestellt und vertrieben werden, andererseits die Werbung für diese Produkte jedoch illegal sein sollte. Wer sich weiterhin für Werbeverbote stark mache, gefährde damit auch das wirtschaftliche Fundament der Medien, die Vielfalt der Presse und nicht zuletzt Arbeitsplätze in den Verlagen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV)
Markgrafenstr. 15, 10969 Berlin
Telefon: 030/7262980
Telefax: 030/726298299
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