Pressemitteilung | Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V (BDZV)

Zeitungskongress 2001: Verleger fordern anderes Urhebervertragsgesetz

(Berlin) - Die Zeitungsverleger haben nachhaltig an die Bundesregierung appelliert, den Entwurf für ein neues Urhebervertragsgesetz unverzüglich zu ändern. Es müsse zu einem guten Ergebnis für die Publizistik und für die Medien in Deutschland kommen, sagte der Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Helmut Heinen, am 17. September 2001 bei der Eröffnung des Zeitungskongresses 2001 in Berlin in Anwesenheit von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin.

Die Urheber müssten für die Nutzung ihrer Werke leistungsgerecht vergütet werden, sagte Heinen, doch dies sei nicht mit einem "globalen Prüfungsauftrag an die Gerichte abzuhandeln". Wenn der Entwurf tatsächlich Gesetz würde, hätten Individualverträge mit Autoren keinen Wert mehr. Die vorgesehenen Regelungen widersprächen im Übrigen allen Bekenntnissen der Bundesregierung zur Liberalisierung und Deregulierung auf dem Arbeitsmarkt.

Kritisch setzte sich Heinen auch mit der Debatte um die Änderung des Stasi-Unterlagengesetzes auseinander. Es mehrten sich die Anzeichen dafür, dass die Einsichts- und Nutzungsmöglichkeiten der Medien wie auch der Zeitgeschichtsschreibung eingeschränkt werden sollten. Dies stehe im Widerspruch zur Aufgabe der Presse, in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse Nachrichten zu beschaffen, Stellung zu beziehen und an der Meinungsbildung mitzuwirken. Heinen wörtlich: "Die Medien brauchen die Möglichkeit, die DDR-Vergangenheit aufzuklären und Erleichterung bei der journalistischen Recherche über die Täter."

Die Kritik der Zeitungsverleger richtete sich auch nach Brüssel: Gleich nachdem der Europäische Gerichtshof das Tabakwerbeverbot aufgehoben hatte, habe die EU-Kommission einen neuen Richtlinienentwurf vorgelegt, der die Tabakwerbung in Zeitungen und Zeitschriften verbiete. Zugleich verlaute aus Brüssel, dass auch die Werbung für Alkohol und Autos europaweit eingeschränkt werden sollte. Wer eine solche Politik betreibe, misstraue der Freiheit der Kommunikation, gefährde die Pressevielfalt und setze Hunderttausende von Arbeitsplätzen aufs Spiel, so Heinen. Freie Medien seien auf einen funktionierenden Werbemarkt angewiesen, für legal hergestellte Produkte müsse auch legal geworben werden können. Hierbei setzten die Zeitungsverleger auch weiterhin auf den Konsens mit der Bundesregierung.

In seiner Eröffnungsrede ging der BDZV-Präsident außerdem auf die Expansion der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender im Internet ein. Internet-Dienste, so Heinen, gehörten nicht zum Aufgabenbereich öffentlich-rechtlicher Programmanbieter. Allenfalls Eins-zu-eins-Übertragungen von Programmen und begleitende Informationen seien mit dem Rundfunkauftrag vereinbar. Hier dürfe es nicht zu weiteren Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der privaten Presse kommen. Auch einem Missbrauch der Rundfunkgebühren müsse vorgebeugt werden. Gegebenenfalls müssten die Internet-Auftritte der Öffentlich-rechtlichen auf ihre verfassungsrechtliche Zulässigkeit überprüft werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) Markgrafenstr. 15 10969 Berlin Telefon: 030/7262980 Telefax: 030/726298299

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