"Zeitarbeitsbranche keine weiteren Knüppel zwischen die Beine werfen!" (#zeitarbeit)
(Berlin) - Expertendiskussion zu den "Rechtlichen Hürden beim Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete und Drittstaatler" beim BAP / Angesichts des eklatanten Fachkräftemangels werden Geflüchtete und Drittstaatler als Arbeitskräfte für die deutsche Wirtschaft von immer größerer Bedeutung, wie die jüngst veröffentlichte Studie der Bertelsmann-Stiftung erneut eindrucksvoll aufgezeigt hat. Doch für den Arbeitsmarktzugang beider Personengruppen in Deutschland gibt es gerade in der Zeitarbeit massive rechtliche Hürden. Wie könnten diese Szenarien verbessert werden?
Diese wichtige Thematik stand im Mittelpunkt der heutigen Diskussion der Veranstaltungsreihe "Round Table on Tour" der Fachzeitschrift AuA - Arbeit und Arbeitsrecht beim Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) in Berlin, an der mit Johannes Vogel MdB, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag, Raimund Becker, Vorstand der Bundesagentur für Arbeit (BA), Sebastian Lazay, BAP-Präsident und Geschäftsführer der Extra-Personalservice GmbH und Christiane Brose, Leiterin der BAP-Rechtsabteilung vier ausgewiesene Experten teilnahmen.
Es geht nicht um eine Privilegierung der Zeitarbeit
Nicht nachvollziehbar und paradox, so bekräftigte Sebastian Lazay, sei dabei, warum der Paragraph 40 des Aufenthaltsgesetzes bestehen bleiben soll, welche der Zeitarbeit als einziger Branche verwehrt, Menschen mit einer klassischen Berufsausbildung auch außerhalb der EU anwerben zu können. "Warum soll die Zeitarbeit keine Fachkräfte rekrutieren können?", fragte Lazay und erläuterte: "Es geht uns nicht um eine Privilegierung der Zeitarbeit, sondern darum, genauso arbeiten zu können wie alle anderen Branchen in Deutschland auch. Deshalb muss der Paragraph 40 gestrichen werden, um das Rekrutierungsverbot für uns aufzuheben." Ein Ansinnen, das Johannes Vogel voll und ganz nachvollziehen konnte, denn "die Zeitarbeit ist ganz normale sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Daher spricht nichts dagegen, die bestehende Diskriminierung der Zeitarbeit mit dem Streichen des Paragraphen im geplanten Fachkräftezuwanderungsgesetzes der Bundesregierung endlich zu beenden" Gleichzeitig äußerte sich Vogel aber skeptisch, dass die Große Koalition im anstehenden parlamentarischen Verfahren den Paragraph 40 tatsächlich streichen werde. Ungeachtet dessen verdeutlichte Sebastian Lazay, dass der BAP als Sprachrohr der Branche auch weiterhin dafür kämpfen werde, die Fachkräftezuwanderung für die Zeitarbeit zu öffnen und die bestehende diskriminierende Sonderregelung zu beenden.
Branche bietet Geflüchteten echte Einstiegsmöglichkeit in den Arbeitsmarkt
Lobende Worte für die Zeitarbeit fand Raimund Becker, denn "sie ist die Branche, die im größten Umfang Geflüchtete in den Arbeitsmarkt integriert und ihnen eine Perspektive in Deutschland bietet." Sebastian Lazay untermauerte dies mit den neuesten Zahlen der BA. Mehr als 28.200 Schutzsuchende aus den acht wichtigsten nichteuropäischen Asylherkunftsländern haben zwischen August 2017 und Juli 2018 demnach ihre Arbeit bei einem Personaldienstleister begonnen. Somit fand mehr als ein Drittel der insgesamt 79.500 Geflüchteten, die ihre Arbeitslosigkeit in diesem Zeitraum mit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung beenden konnten, eine Anstellung in der Zeitarbeit. Daher betonte Lazay: "Unsere Branche bietet Geflüchteten damit eine echte Einstiegsmöglichkeit in den Arbeitsmarkt!"
Vorrangprüfung sollte nicht wieder aktiviert werden
Doch diesem Erfolgsmodell droht aber schon bald sein abruptes Ende. Denn, so erläuterte Christiane Brose, im August 2019 laufe eine zeitlich befristete Regelung der Beschäftigungsverordnung aus, die es in den meisten Bezirken der BA ermögliche, Asylbewerber und Geduldete ohne Vorrangprüfung und somit auch in der Zeitarbeit zu beschäftigen. "Die Vorrangprüfung ist nicht überzeugend und sollte nicht wieder aktiviert werden", machte Raimund Becker die Position der Bundesagentur für Arbeit deutlich. Unterstützt wurde er dabei von Johannes Vogel, der bekräftigte, dass "der Zeitarbeitsbranche keine weiteren Knüppel bei der Integration von Geflüchteten zwischen die Beine geworfen werden sollten." Er werde sich daher dafür stark machen, dass die Vorrangprüfung über August 2019 hinaus weiter ausgesetzt bleibe.
Quelle und Kontaktadresse:
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