Zeitarbeitgeber vereinbaren mit ver.di Tarifvertrag für gewerblich Beschäftigte in der Druckindustrie / Zweiter Abschluss mit ver.di über Branchenzuschläge
(Berlin/Münster) - Am Donnerstag, 21. Februar 2013, haben die Vertreter der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) in Berlin einen Branchenzuschlagstarifvertrag mit dem Bundesvorstand der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) für die gewerblich Beschäftigten in der Druckindustrie abgeschlossen.
Damit werden die Löhne von Zeitarbeitnehmern, die im gewerblichen Bereich der Druckindustrie eingesetzt werden, in Zukunft schrittweise mit den Entgelten der Mitarbeiter der Stammbelegschaft angeglichen. Darauf haben sich die Arbeitgeber der Zeitarbeitsbranche, der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) mit ver.di geeinigt. Die Tarifabschlüsse sehen ein fünfstufiges Modell vor, nach dem ein erster Zuschlag bereits nach vierwöchigem Einsatz des Arbeitnehmers gezahlt wird. Damit orientiert sich dieser neue Abschluss an dem ersten Branchenzuschlagstarif mit ver.di für die Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Industrie.
Thomas Bäumer, Vizepräsident des BAP und Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite, sieht in dem Abschluss einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zu einem flächendeckenden Zuschlagssystem: "Auch dieser neunte Branchenzuschlagstarifvertrag wurde mit beeindruckender Effizienz verhandelt. Die Zeitarbeitsbranche und ihre Verhandlungspartner beweisen hier herausragenden Gestaltungswillen. Die deutschen Personaldienstleister betreten absolutes Neuland, indem sie nahezu parallel mit allen bedeutsamen Gewerkschaften Verhandlungen führen. Gleichzeitig sucht aber auch das angewandte Tarifsystem der Branchenzuschläge in Deutschland seinesgleichen. In den kommenden Wochen werden wir das Netz der Zeitarbeitszuschläge sicher noch ein wenig enger weben und damit die von der Politik geforderte flächendeckende Lösung für die deutsche Wirtschaft präsentieren können."
Zum konkreten Abschluss merkt Bäumer an: "Das für die Druck- und Medienbranche erzielte Ergebnis sticht dadurch hervor, dass bereits nach vier Wochen der erste Zuschlag von acht Prozent gewährt wird, während in anderen Branchen erst nach sechs Wochen Aufschläge fällig werden. Gleichzeitig steigen die Werte aber auch auf bis zu 45 Prozent nach neunmonatiger Überlassung an, was für unsere Kunden und uns natürlich eine erhebliche Belastung darstellt. Dementsprechend bin ich überaus glücklich, dass auch dieser Branchenzuschlagstarifvertrag bis Ende 2017 Gültigkeit hat und so weitreichende Planungssicherheit bietet."
Der Branchenzuschlag beträgt nach der Einsatzdauer eines Arbeitnehmers in einem Kundenbetrieb der Druckindustrie folgende Prozentwerte für die Entgeltgruppen 1 bis 5:
- nach der vierten vollendeten Woche 8 Prozent
- nach dem dritten vollendeten Monat 15 Prozent
- nach dem fünften vollendeten Monat 20 Prozent
- nach dem siebten vollendeten Monat 35 Prozent
- nach dem neunten vollendeten Monat 45 Prozent
Für die Entgeltgruppen 6 bis 9 wurden keine Zuschläge vereinbart.
"Der Abschluss für die Druckindustrie demonstriert erneut, dass die Tarifvertragsparteien auf dem besten Wege sind, langfristig einvernehmliche Lösungen für die Zeitarbeitsbranche zu finden", begrüßte der stellvertretende iGZ-Bundesvorsitzende Holger Piening das Verhandlungsergebnis von VGZ und Gewerkschaft für die Druckindustrie. Mit den Verhandlungsergebnissen zu den Branchenzuschlagstarifen bestätige sich nicht nur die Richtigkeit der Tarifautonomie, sondern es werde auch gegenüber der Politik demonstriert, dass es keiner weiteren gesetzlichen Regelungen bedürfe. Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Juli 2013 in Kraft. Er kann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende, erstmals zum 31. Dezember 2017, gekündigt werden. Die Tarifvertragsparteien haben eine Erklärungsfrist bis zum 15. März 2013 vereinbart.
Quelle und Kontaktadresse:
iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.
Wolfram Linke, Pressesprecher
PortAL 10 / Albersloher Weg 10, 48155 Münster
Telefon: (0251) 322620, Telefax: (0251) 32262100
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