Pressemitteilung | Kassenärztliche Bundesvereinigung KdÖR (KBV)

Zehn Forderungen zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens in Deutschland an die Politik

(Köln) - Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung wendet sich entschieden gegen die Fortsetzung einer Budgetierungs-Politik,

· die ausschließlich den Kassenarzt mit einem immer schärferen Rationierungsdruck überzieht,
· gleichzeitig aber das Anspruchsverhalten der Versicherten fördert und
· die Marktstrategien der Industrie sowie kostentreibende Marketing- und Managementstrategien der Krankenkassen als Ausdruck eines politisch gewollten Kassen-Wettbewerbs im Gesundheitswesen bewusst in Kauf nimmt.

Die ausschließlich ökonomische Ausrichtung der medizinischen Versorgung an stringenten Ausgabenbudgets der Krankenkassen in den letzten zehn Jahren hat das deutsche Gesundheitswesen in die Sackgasse
· zunehmender Leistungsrationierung,
· finanzieller Abschottung medizinisch verbundener Versorgungsbereiche mit negativen Auswirkungen auf die Qualität der Versorgung chronisch Kranker,
· ein Übermaß an bürokratischen Auflagen in Klinik und Praxis sowie
· eine massive Beeinträchtigung notwendiger Investitionen und Stellenplanerweiterungen mit daraus zu erwartenden Qualitätseinbußen geführt.

Eine Gesundheitsreform, die als Ausweg aus dieser Sackgasse – unter Beibehaltung von Ausgabenbudgets – den einzelnen Krankenkassen die alleinige Steuerungsmacht für die Versorgung ihrer Versicherten durch selektive Verträge mit Leistungserbringern überträgt, würde das deutsche Gesundheitssystem endgültig zerstören und dem Wettbewerb von zur Zeit über 400 Krankenkassen überlassen. Bereits jetzt zeichnet sich ein Exodus von Ärzten aus diesem System ab, weil sie die Arbeitsbedingungen am Krankenhaus und die finanziellen Rahmenbedingungen der vertragsärztlichen Tätigkeit als unzumutbar empfinden und andere Berufsfelder oder eine Berufsausübung im Ausland vorziehen.

Die Vertreterversammlung wendet sich entschieden dagegen, dass durch nicht evidenzbasierte „Expertenaussagen“ die bestehende Qualität der ärztlichen Versorgung in Deutschland schlecht geredet und der ärztliche Beruf durch spektakuläre Berichte in den Medien über angeblich Millionen schwere Abrechnungsbetrügereien diffamiert wird. Damit wird gezielt versucht, einer Gesundheitsreform den Weg zu bahnen, die den Arzt entmündigt und zum Handlanger der Krankenkassen macht. Einer solchen „Reform“ werden sich die Kassenärzte in Deutschland im Interesse ihrer Patienten entschieden widersetzen.

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung richtet deswegen die folgenden zehn Forderungen zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens in Deutschland an die Politik:

1. Die Kassenärzte erwarten, dass sie ihre Patienten
- in beruflicher Unabhängigkeit
- zu angemessenen wirtschaftlichen Bedingungen
- frei von unzumutbarer ökonomischer Pression und bürokratischer Überbelastung
nach dem gesicherten Stand der medizinischen Wissenschaft
- auf der Grundlage eines durch freie Arztwahl geprägten Vertrauensverhältnisses medizinisch betreuen können.

Sie unterstützen jede Gesundheitsreform, die ihnen diese
- ihrem freiberuflichen Status entsprechende und
- ihrer individuellen ärztlichen Verantwortung für ihre Patienten gerechte ärztliche Berufsausübung wieder gestattet.

2. Die Kassenärzte halten es für erforderlich, die folgenden Grundlagen des von ihnen anerkannten Systems der sozialen Krankenversicherung – Solidarität, Subsidiarität und Eigenverantwortung – neu zu justieren. Nur dadurch ist die in Zukunft zu erwartende extreme finanzielle Belastung der GKV durch demographische Entwicklung und medizinischen Fortschritt zu bewältigen.

3. Dabei muss jeder Versicherte auch in Zukunft unabhängig von seinem Einkommen die medizinisch notwendige Versorgung erhalten.
Um diesen Anspruch in einer solidarisch finanzierten sozialen Krankenversicherung langfristig gewährleisten zu können, bedarf es aus Sicht der Kassenärzte eines Bündels von Maßnahmen. Dazu gehören insbesondere:
- eine Erweiterung der Beitragsbemessungsgrundlage auch zur Gewährleistung einer höheren Beitragsgerechtigkeit
- die konsequente Ausgliederung versicherungsfremder Leistungen
- eine Konkretisierung des solidarisch finanzierten Leistungskataloges nach Notwendigkeit, Effiienz und Wirtschaftlichkeit; die gemeinsame Selbstverwaltung muss hierfür endlich die notwendige rechtlich gesicherte Grundlage erhalten;
- als Abkehr vom „alles oder nichts“ Prinzip die satzungsrechtliche Möglichkeit der einzelnen Krankenkasse, einen Festzuschuss für Leistungen zu gewähren, für die verschiedene in ihren Kosten unterschiedliche Formen (Abstufungen) der Leistungserbringung bestehen (Arznei-, Heil-, Hilfsmittelversorgung, Zahnersatz).

Solange GKV und PKV im Wettbewerb um freiwillig Versicherte stehen, bedarf es eines ergänzenden Kataloges von Satzungsleistungen der GKV, aus dem die einzelne Krankenkasse für ihre Versicherten Zusatztarife beschließen kann.

4. Solidarität im System der GKV erfordert eine längerfristige Bindung der Versicherten an die getroffene Wahlentscheidung für eine Krankenkasse. Die Solidarität einer Versichertengemeinschaft ist gekenn-zeichnet durch gegenseitiges Einstehen für das Risiko der Erkrankung. Der jetzt kurzfristig mögliche Kassenwechsel konzentriert jedoch „gute Risiken“ bei beitragsgünstigen Krankenkassen und führt trotz RSA-Reform zwangsläufig zu einer Entsolidarisierung des GKV-Systems und damit letztendlich – als dann notwendige Gegenreaktion – zur Einheitskasse.
Den jetzt propagierten „solidarischen Wettbewerb“ wird es nicht geben: Kassenwettbewerb lässt sich auch unter den Bedingungen eines nach standardisierten Kosten durchgeführten RSA nicht solidarisch steuern. Er ist zwangsläufig mit Risikoselektion und einer Verschwendung knapper Finanzmittel für Mar-ketingstrategien der Krankenkassen verbunden.
Eine längerfristige Bindung des Versicherten an die von ihm frei gewählte Solidargemeinschaft stärkt die Eigenverantwortung des Versicherten für eine Kassenwahl nicht nur nach dem Beitragssatz sondern auch nach der Leistungsfähigkeit seiner Krankenkasse!

5. Die Kassenärzte erwarten – im Interesse ihrer Patienten – eine deutliche Deregulierung und Entbürokratisierung ihrer vertragsärztlichen Tätigkeit.

Der Staat muss sich auch für die vertragsärztliche Versorgung von der Kostendämpfungspolitik sektoraler Ausgabenbudgets endgültig verabschieden. Er muss dem freiberuflichen Kassenarzt durch vereinbarte Leistungsentgelte wieder Kalkulationssicherheit für seine Praxis geben. Nur dann kann der Vertragsarzt das Risiko der Freiberuflichkeit vergleichbar anderer Freien Berufe tragen. Notwendig ist – analog der für das Krankenhaus bereits getroffenen Regelung – ein durch die Kassenärztlichen Vereinigungen gesamtvertraglich mit den Krankenkassenverbänden jeweils vereinbarter Versorgungsauftrag für definierte Versorgungsbereiche und dafür vereinbarte Leistungsentgelte mit Festpreisen.

6. Auf dieser Grundlage sind die Kassenärzte offen für neue Versorgungs- und Vergütungsstrukturen: nur durch die Ablösung sektoraler Budgets sind sektorübergreifende (integrierte) Versorgungsaufträge möglich. Sie müssen organisatorische und qualitative Anforderungen sowie eine ihnen gerecht werdende Vergütung definieren. Unter gesamtvertraglich vereinbarten objektivierbaren Bedingungen sind sie denjenigen Kassenärzten anzubieten, die diese Anforderungen erfüllen.

7. Die Kassenärzte erwarten, dass der Gesetzgeber endlich den Grundsatz „das Geld folgt der Leistung“ realisiert.
Anders lässt sich die mit Einführung von DRGs als neuer Vergütungsform für Krankenhausbehandlungen zu erwartende massiven Leistungsverlagerung in die ambulante Versorgung nicht bewältigen. Der mit der Einführung von DRGs bezweckte Wettbewerb unter den Krankenhäusern wird auch die ambulante Versorgung erfassen. Dies erfordert gleiche Wettbewerbsbedingungen für fachärztlich spezialisierte niedergelassene Vertragsärzte und Krankenhäuser. Für die spezialisierte fachärztliche Versorgung bedarf es daher übergreifender nach gleichen Prinzipien kalkulierter Vergütungsstrukturen in Form indikationsbezogener Leistungskomplexe. Notwendig ist darüber hinaus ein Übergang auf die monistische Krankenhausfinanzierung.

8. Die Kassenärzte halten an der freien Arztwahl als einem das deutsche Gesundheitswesen prägenden Vorzug und als Grundlage einer auf Vertrauen basierenden Patient-Arzt-Beziehung fest. Sie lehnen deshalb ein verpflichtendes Primärarztsystem mit daraus resultierenden Wartelisten für fachärztliche Leistungen kategorisch ab. Sie erwarten jedoch, dass der Gesetzgeber die bisher ausschließlich als strukturelle Vorgabe des Versorgungsangebotes geregelte Gliederung in eine hausärztliche und eine fachärztliche Versorgung durch Änderung der Krankenversichertenkarte auch auf die Wahlentscheidung des Versicherten überträgt und die Wahl eines Hausarztes durch Beitragsanreize fördert.

9. Die Eigenverantwortung der Versicherten für die finanzielle Stabilität ihrer Krankenversicherung muss durch Neuordnung der Härtefallregelung, Einführung von Zusatztarifen und Wahltarifen und die Gewährleistung von Kosten- und Leistungstransparenz gestärkt werden. Allen Versicherten – und nicht nur den freiwillig Versicherten – ist die Wahlmöglichkeit der Kostenerstattung einzuräumen.

10. Die Kassenärzte halten es mit ihrer ärztlichen Berufsauffassung für unvereinbar, ihre Versicherten nach Kassenzugehörigkeit unterschiedlich zu behandeln. Sie lehnen eine – ihre berufliche Unabhängigkeit gefährdende – Übertragung des Sicherstellungsauftrages für die vertragsärztliche Versorgung auf die einzelne Krankenkasse ab. Die 400 im Wettbewerb um Versicherte stehende Krankenkassen können einen solchen Sicherstellungsauftrag nicht an den Anforderungen einer bedarfsgerechten Versorgung aller Versicherten ausrichten sondern werden in Verträgen mit von ihnen ausgewählten Ärzten gezielt ihre jeweiligen Marketingstrategien verfolgen. Damit würde sich die Bundesrepublik auch im internationalen Vergleich isolieren. Statt ein systematisch strukturiertes Gesundheitssystem zu formen, würde das deutsche Gesundheitswesen in die Beliebigkeit eines Gemischtwarenladens zerfallen, in dem sich Krankenkassen, Ärzte und Versicherte nach ihrem Gusto bedienen können oder mangels Attraktivität auf der Strecke bleiben.

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Herbert-Lewin-Str. 3 50931 Köln Telefon: 0221/40050 Telefax: 0221/408039

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