ZdK-Präsident begrüßt Verfassungsentwurf für Europäische Union
(Bonn) - Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) begrüßt nach Worten seines Präsidenten, Prof. Dr. Hans Joachim Meyer, den vom Europäischen Konvent vorgelegten Entwurf einer Verfassung und verbindet damit die Hoffnung einer identitätsstiftenden Wirkung für die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union.
Mit der Verabschiedung dieses Entwurfs durch die Regierungskonferenz, die am 4. Oktober 2003 in Rom zur Beratung und Verabschiedung der Verfassung zusammentritt, würde der politisch-institutionellen Ordnung der Europäischen Union eine demokratische und föderale Ausrichtung geben, betonte Meyer vor dem Hauptausschuss des ZdK am Freitag, dem 19. September 2003. Damit wäre eine der grundlegenden Forderungen des ZdK erfüllt.
Besonders erfreulich und bedeutsam sei, dass der Konvent der Forderung nach einer wertgebundenen Verfassung entsprochen habe, indem er vorsehe, die Europäische Union und ihre Institutionen auf die Werte der Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit, der Solidarität, des Pluralismus, der Toleranz, der Gerechtigkeit, des Rechtsstaats und der Menschrechte zu verpflichten.
Durch die Übernahme der Charta der Grundrechte in den Verfassungstext würden darüber hinaus die wichtigsten Freiheitsrechte der Bürger und Bürgerinnen der Union rechtsverbindlich festgelegt und gesichert.
Auch für die Sicherung des Respekts vor dem Prinzip der Subsidiarität macht der Europäische Konvent nach Auffassung des ZdK geeignete Vorschläge, indem er eine Kompetenzordnung einführt, die es ermöglicht, die Verantwortlichkeiten für die Gesetzgebung den verschiedenen Gestaltungsebenen besser zuzuordnen und Vermischungen zu vermeiden.
Ebenso positiv bewertet das ZdK auch die Dispositionen, die garantieren sollen, dass die Wirtschafts- und Sozialpolitik der Europäischen Union und ihrer Institutionen den Anforderungen des europäischen Gesellschaftsmodells, der Sozialen Marktwirtschaft, entspricht.
Ausdrücklich bedauerte Meyer, dass die vom ZdK geforderten Verfassungsbestimmungen zur inhaltlichen Gestaltung einer Politik für den Schutz von Ehe und Familie einerseits und einer Politik der Friedenssicherung andererseits nicht berücksichtigt worden sind, nachdem der Konvent sich darauf verständigt hatte, in den dritten Teil seines Entwurfs, der von den Inhalten und Instrumenten der einzelnen Politiken handelt, keine Aussagen aufzunehmen, die über das hinausgehen, was in den geltenden Verträgen steht.
Mit der Anerkennung des spezifischen Beitrags der Kirchen und Glaubensgemeinschaften durch die Verfassung und dem in diesem Zusammenhang vorgeschlagenen offenen und regelmäßigen Dialog der Europäischen Union mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften werde eine weitere wichtige Forderung des ZdK erfüllt.
Meyer verwies darauf, dass trotz dieser insgesamt positiven Bilanz und der Freude darüber, dass bedeutende Fortschritte bei der Ausgestaltung einer wertgebundenen, demokratischen und föderalen europäischen Verfassungsordnung vorgezeichnet werden konnten, dieser Entwurf einem zentralen Anliegen der deutschen Katholiken allerdings noch nicht gerecht werde. Er forderte deshalb von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, die in der Regierungskonferenz das letzte Wort haben, in der Präambel ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die im Rahmen dieser Verfassung Handelnden letztlich vor Gott, vor den Menschen und vor dem eigenen Gewissen verantwortlich sind und im Zusammenhang mit dem Bekenntnis zu seinem „kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe“ auch die christliche Prägung Europas ausdrücklich zu erwähnen.
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