ZDK fordert fairen Ausgleich für alle Verkehrsteilnehmer
(Bonn) - Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt den vorgelegten Entwurf zur Änderung der StVO. Richtig ist, dass die Kommunen die Möglichkeit bekommen, gemäß der konkreten Situation vor Ort die Interessen der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer ausgewogen zu berücksichtigen. Wir unterstützen, dass Klima- und Umweltschutzaspekte dabei eine stärkere Rolle spielen sollen, um die Lebensqualität in den Städten weiter verbessern zu können. Allerdings darf das nicht zu einer einseitigen Politik der Verdrängung des Autos führen, insbesondere, wenn Alternativen fehlen.
Deswegen bleibt es richtig, Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sicherzustellen, um Staus und Ausweichverkehre zu minimieren und die Verbindung von städtischen und ländlichen Räumen zu gewährleisten. Ein wichtiger Aspekt ist deswegen die Möglichkeit, mit einer einheitlichen Ladezonenkennzeichnung und einer Öffnung von Anwohnerparkgebieten für Gewerbetreibende die Verkehrssituation vor Ort zu verbessern und die Verdrängung des Handwerks aus den Innenstädten zu bremsen.
"Die Betriebe des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes warten und reparieren Fahrzeuge aller Antriebsarten und stehen so für Nachhaltigkeit, Sicherheit und Umweltschutz im Straßenverkehr. Eine leistungsfähige Straßeninfrastruktur ist nicht nur die Voraussetzung für stabile Liefer- und Versorgungsketten, sondern gleichzeitig auch das Rückgrat für individuelle Mobilität, nicht nur für Autos", so ZDK-Hauptgeschäftsführer Dr. Kurt-Christian Scheel.
Für den Großteil der Bevölkerung ist das Automobil in vielen Situationen und an vielen Orten nach wie vor ein nicht ersetzbares Verkehrsmittel, wie viele Umfragen zeigen. Der ZDK fordert deshalb einen fairen Ausgleich der Belange der verschiedenen Verkehrsteilnehmer. Dafür kommt es immer auf die Situation vor Ort an. Die Mobilitätsbedürfnisse, insbesondere von Pendlerinnen und Pendlern, die keinen ausreichenden Zugang zum ÖPNV, Sharing- oder Demandsystemen haben, dürfen nicht durch Fahreinschränkungen oder einseitige Verteuerung des motorisierten Individualverkehrs beeinträchtigt werden. Individuelle Mobilität mit dem Automobil muss auch weiterhin gewährleistet und bezahlbar bleiben. Alternative Angebote müssen geschaffen, gut geplant und für die Nutzer attraktiv sein.
Die Umsetzung von Tempo-30-Zonen zum Schutz von vulnerablen Gruppen, wie Kindern und Senioren, wie im Referentenentwurf vorgesehen, sollte in der Praxis nicht für eine pauschale flächendeckende Verdrängung von Autos in den Kommunen missbraucht werden. Dies ist im Sinne einer ökologisch und ökonomisch sinnvollen Verkehrsgestaltung und hilft beispielsweise Staus und Ausweichverkehre zu vermeiden.
Durch eine intelligente Vergabe und Steuerung der Anwohnerparkplätze auch für die Beschäftigten von kleineren und mittleren Betrieben ohne eigene Parkplätze, könnte der vorhandene Parkraum zukünftig effizienter genutzt werden. Das stärkt den Verkehrsfluss und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden und vermeidet unnötigen Parksuchverkehr.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)
Stefan Meyer, PR-Referent
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